Zwangsversteigerung und Inso

  • Hallo allerseits.

    Ich habe wieder ein Problem. Habe gesucht, aber so richtig nichts Passendes in den vorhergehenden Threads gefunden.:confused:

    Also:
    Habe nun von einem Kollegen einen Fall übernommen.
    Zum Einen läuft eine Regel-Inso. Ende 07/2007 soll entschieden werden, ob der Gute seine WVP und später RSB bekommt.
    So weit, so gut.
    Zum Anderen laufen einige K-Verfahren. Die Objekte sind vom Inso-Verw. nicht freigeben worden.
    Auch ok.

    Kollege hat aber die bevorrechtigten Steuern nicht zum IF-Verfahren angemeldet, keine abgesonderte Befr. geltend gemacht, keine Masseverbindlichkeiten angemeldet. :eek: Ich könnt ihn würgen.

    Die K-Verf. laufen weiterhin.

    So. Nun die Frage: Was passiert nun Ende 07 mit meinen Verfahren? Bekommt er die WVP und später RSB? Wenn die Inso aufgehoben wird, was passiert mit meinen Versteigerungsakten?
    BTW: Beitritte zu den einzelnen Verf. hat er gemacht.

  • Vielleicht wäre die Frage besser im Zwangsversteigerungsforum aufgehoben? Ich seh jedenfalls als Inso-Rpfl. das Problem gerade nicht:confused:

  • Ich schätze, dass es um Grundsteuer geht. Dafür haftet das Grundstück im Zwangsversteigerungsvefahren nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.


    Ja,ja, vielleicht habe ich mich gestern abend missverständlich ausgedrückt.

    Ich versuchs noch mal:

    Die Grundsteuer ist im Inso-Verfahren nicht als Absonderugsrecht angemeldet worden. Sie ist gar nicht angemeldet.
    Die Zwangsversteigerung läuft, der Verw. ist als Inso-Verw. über das Vermögen des xy eingetragen.

    Zum Inso-Verfahren ist nun eine Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung mangels Masseverb. deck. Masse vorgsehen und zum Antrag auf RSB vorgesehen.

    Solch einen Fall hatte ich noch nicht in den letzten 8 Monaten (länger mache ich das hier noch nicht).

    Was passiert mit der Zwangsversteigerung, wenn der Sch. die RSB bekommt?

    Hoffe, mein Problem ist nun etwas klarer

  • Da die Versteigerungen trotz InsO laufen, werden sie offensichtlich aus Absonderungsrechten, also Rang 3 oder 4 betrieben. Die RSB hindert den Fortgang der Versteigerung nicht. Es wird bis zum bitteren Ende versteigert.
    Ob die Anmeldung der Grundsteuern im Inso-Verfahren zusätzlich zur Versteigerung erforderlich ist, weiß ich nicht. Hauptsache, deine Forderungen haben und behalten Rang 3, dann ist das kein Problem.

  • Da die Versteigerungen trotz InsO laufen, werden sie offensichtlich aus Absonderungsrechten, also Rang 3 oder 4 betrieben. Die RSB hindert den Fortgang der Versteigerung nicht. Es wird bis zum bitteren Ende versteigert.
    Ob die Anmeldung der Grundsteuern im Inso-Verfahren zusätzlich zur Versteigerung erforderlich ist, weiß ich nicht. Hauptsache, deine Forderungen haben und behalten Rang 3, dann ist das kein Problem.



    :zustimm:

  • Im übrigen kommt es doch aber auch darauf an, für welchen Zeitraum die Grundsteuern rückständig sind.

    Wenn der InsoVerw noch nicht freigegeben hat, hat er ja auch die Möglichkeit, einer evtl. Zuteilung nach Versteigerung zu widersprechen. Aber soweit ist ja das Verfahren noch nicht.

    Ich würde daher die im K-Verf angemeldeten Grundsteuern in das gG nehmen und das I-Verf insoweit nicht beachten.

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