Wieder "neue Masche"?

  • Hallo Zusammen, die folgende Problematik hatten wir zwar schon häufiger, hier allerdings in abgewandelter Form, zu der ich gern eure Meinungen hätte.
    Eine Stunde vor meinem gestrigen ZVG-Termin erschein Frau Geschäftsleiterin um mir zu sagen, dass sich gerade ein Herr X bei ihr eine Kopie des Geschäftsverteilungsplans abgeholt habe. Aus welchem Grund hätte er nicht gesagt, aber so war ich erstmal schon vorgewarnt.
    Nach Aufruf der Sache erscheint Herr X (Kein Rechtsanwalt) für den Eigentümer und für den Mieter und begehrt unter anderem (neben §765a-Anträgen für Schuldner und Mieter und anderen Merkwürdigkeiten) den Nachweis, dass ich als gesetzliche Richterin das Verfahren leiten darf. :gruebel: Es würde hier schließlich eine Enteignung stattfinden.
    Erstmal aufnehmen und weiter..
    Kurz vor Eröffnung der Bietzeit:
    "Entscheiden Sie nun über meine Anträge?"
    Ich: "Im Rahmen der Zuschlagsentscheidung, oder nach Termin"
    Er: "Dann widerspreche ich der Zulässigkeit der Eröffnung der Bietzeit"
    Ich: "Hä, ich hab doch noch gar nix eröffnet."
    Er: "Wenn sie eröffnet haben, nützen meine Anträge nichts mehr"
    Ich: "Gut, nehm ich das auch noch zu Protokoll"
    Er: "Entscheiden sie jetzt ?"
    Ich: "Nein"
    Er: "Dann lehn ich sie wegen Befangenheit ab"
    Ich: "Er erklär mich für befangen und übergeb meiner Kollegin den Vorsitz."
    Damit hatte er nicht gerechnet, und so sind wir wenigstens noch bis zur Eröffnung der Bietzeit gekommen. Am Ende hat er aber doch "gewonnen", den einzigen Interessenten hat er vergrault und die Gläubigerin hat Einstellung bewilligt.

    Wie geht ihr mit den Anträgen wegen Befangenheit um?Und was soll das mit dem Nachweis als gesetzliche Richterin? Es gibt wohl eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Übertragung der Aufgaben von Richter auf Rechtspfleger, hat die jemand?
    Ich würd zu gern nachweisen, dass Herr X die Vertretung vor Gericht geschäftsmäßig betreibt, § 157 ZPO. Hat jemand ne Idee wie?
    Bin sehr auf eure Erfahrungen und Ideen gespannt.

  • Es gibt wohl eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Übertragung der Aufgaben von Richter auf Rechtspfleger, hat die jemand?
    Ich würd zu gern nachweisen, dass Herr X die Vertretung vor Gericht geschäftsmäßig betreibt, § 157 ZPO. Hat jemand ne Idee wie?
    Bin sehr auf eure Erfahrungen und Ideen gespannt.




    Um die Übertragung geht es ja gar nicht, sondern um die Frage, ob Du ggf. nach dem GVP überhaupt korrekt an der Reihe warst, als das Verfahren eingegangen ist. Schließlich soll es absoluter Zufall sein, an wen man bei der GVP gerät.

  • Die Werbelinks am Ende der Verlinkung von #5 passen ja super gut zum Thema!!!
    Hat es je jemand versucht, dem ungeeigneten Vertreter einfach den weiteren mündlichen Vortrag zu entziehen? (müßte möglich sein)

  • Ich hab kurz darüber nachgedacht ihm den Mund zu verbieten. Er blieb allerdings die ganze Zeit sachlich und zu allem Überfluss auch noch höflich! Da hatte ich keine Chance.

    @River:
    Herr X hat die ganze Zeit seinen Vortrag bezüglich der Rpfl-Zuständigkeit damit begründet, dass er einen Richter für zuständig erachten würde (weil Enteignung). Vom Rpfl-Gesetz wollt er nix hören, für ihn stehe das GG über den Dingen und diese "Grauzohne" sei noch noch abgeklärt worden.

  • Ich wills mal nicht zu laut beschreien aber zum Glück hatten wir solche Sachen im Termin noch nicht.
    Dreimal Holz !!!
    Was mich mal interessieren würde, wieviel die Schuldner solchen Leuten für ihre "Beratung" zahlen.

  • Ich bin immer wieder erstaunt (und eigentlich auch wieder nicht), wie viele Menschen von minderem Verstand in der Gegend umherlaufen.

  • @River:
    Herr X hat die ganze Zeit seinen Vortrag bezüglich der Rpfl-Zuständigkeit damit begründet, dass er einen Richter für zuständig erachten würde (weil Enteignung). Vom Rpfl-Gesetz wollt er nix hören, für ihn stehe das GG über den Dingen und diese "Grauzohne" sei noch noch abgeklärt worden.



    Ok. Das klang erst anders. Aber zumeist soll damit ein wenig provoziert werden, um dann -im Falle man rastet mal aus- bessere Chancen auf eine Ablehnung wegen Befangenheit zu haben.

    Ich hätte sicher mich selbst nicht abgelehnt, sondern hätte ihn weiterhin auf eine potentielle Zuschlagsbeschwerde verwiesen. Denn jede irgendwie geartete Reaktion (auch Deine, mit der dadurch jetzt neu entstandenen Zuständigkeit) eröffnet neue Schlachtfelder.


  • Ok. Das klang erst anders. Aber zumeist soll damit ein wenig provoziert werden, um dann -im Falle man rastet mal aus- bessere Chancen auf eine Ablehnung wegen Befangenheit zu haben.

    Ich hätte sicher mich selbst nicht abgelehnt, sondern hätte ihn weiterhin auf eine potentielle Zuschlagsbeschwerde verwiesen. Denn jede irgendwie geartete Reaktion (auch Deine, mit der dadurch jetzt neu entstandenen Zuständigkeit) eröffnet neue Schlachtfelder.



    Aus diesem Grund raste ich bei überraschenden Anträgen nie aus, da werd ich nur ein wenig geschäftsmäßiger und im Zweifel gründlicher in meinen Ausführungen und vor allem bei der Protokollierung.

    Und ob nun Else sich selbst für befangen erklärt hat oder das auf eine Zuschlagsbeschwerde rausgelaufen wäre - das Schlachtfeld wurde bereits mit dem Auftreten des "Schuldnerretters" eröffnet.

  • Ich hab mich selbst auf die "niederen Ränge" befohlen, weil ich keine unnötige Verfahrensverzögerung wollte. Selbst zurückweisen wollte ich nicht (hab mal gelernt, dass es min. 3 solcher Anträge bedarf und sehr strenge Voraussetzungen gegeben sein müssen).
    Hätte ich die Sache dem Richter und nach Beschwerde dem LG überlassen, hätte dies den potentiellen Interessenten noch mehr abgeschreckt, weil unser LG in manchen Sachen sehr langsam ist. Um Herrn X ein wenig den Wind aus den Segeln zu nehmen, fand ich die Idee freiwillig auszusteigen ganz nett.

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