-Aufnahme einer Rechtsbeschwerde-

  • Hilfe!
    Ich hab hier ein Ehepaar, die Rechtsbeschwerde einlegen wollen gegen ein Urteil im Owi-Verfahren, in dem ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit festgesetzt wurde. Meine Kollegin hat im Februar die Begründung der Rechtsbeschwerde, weil sie schon von dem VU fertig geschrieben war,nur zur Akte genommen und hat aufgenommen, dass Rechtsbeschwerde eingelegt wird und zur Begründung auf die von dem VU eingereichte Schrift verwiesen wird. Jetzt hat das OLG die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen, mit der Begründung, dass sie von der Rechtspflegerin hätte aufgenommen werden müssen, insbesondere hat das OLG auf die Prüfungs- und die Belehrungpflicht in dem Rechtsbeschwerdeverfahren hingewiesen, welche nicht erfolgt ist.

    Ich hab sowas noch nie aufgenommen. Hat von Euch jemand sowas schonmal aufgenommen und weiß worauf man genau hinweisen muss und was genau man zu prüfen hat?
    Die wollen morgen wiederkommen, weil Ausweis vergessen.

  • Hilfe!
    Ich hab hier ein Ehepaar, die Rechtsbeschwerde einlegen wollen gegen ein Urteil im Owi-Verfahren, in dem ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit festgesetzt wurde. Meine Kollegin hat im Februar die Begründung der Rechtsbeschwerde, weil sie schon von dem VU fertig geschrieben war,nur zur Akte genommen und hat aufgenommen, dass Rechtsbeschwerde eingelegt wird und zur Begründung auf die von dem VU eingereichte Schrift verwiesen wird. Jetzt hat das OLG die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen, mit der Begründung, dass sie von der Rechtspflegerin hätte aufgenommen werden müssen, insbesondere hat das OLG auf die Prüfungs- und die Belehrungpflicht in dem Rechtsbeschwerdeverfahren hingewiesen, welche nicht erfolgt ist.

    Ich hab sowas noch nie aufgenommen. Hat von Euch jemand sowas schonmal aufgenommen und weiß worauf man genau hinweisen muss und was genau man zu prüfen hat?
    Die wollen morgen wiederkommen, weil Ausweis vergessen.



    Eine Bezugnahme auf einen eingereichten Schriftsatz ist nicht zulässig. Da hilft nir selbst schreiben.

  • Die Rechtsbeschwerde in Bußgeldverfahren ist das Gegenstück zur Revision in Strafsachen. Sie ist - anders als die Revision - jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen überhaupt zulässig, so z.B.
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    - wenn der Betroffene zu einer Geldbuße von mehr als 250 € oder einem Fahrverbot verurteilt worden ist oder
    - wenn der Betroffene ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss verurteilt worden ist, ohne diesem Verfahren zugestimmt zu haben, oder
    - wenn die Rechtsbeschwerde vom Amtsgericht zugelassen wird.
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    Die Rechtsbeschwerde kann nur durch Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle des Amtsgerichts (praktisch sehr selten) oder durch einen Rechtsanwalt eingelegt und begründet werden. Auch bei der Rechtsbeschwerde sind bestimmte sehr kurze Fristen unbedingt einzuhalten; hierüber wird der Betroffene zusammen mit dem Urteil belehrt.
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    Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn
    1.dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder 2.das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat.

  • das problem war, die von meiner kollegin eben nicht aufgenommene rechtsbeschwerde ging zum olg und die meinten, sie sei nicht zulässig, da die erforderliche form nicht eingehalten worden sei, da sie die begründung nur als schriftstück zur akte genommen hat. jetzt soll jedoch dem vu kein nachteil entstehen, da es ein fehler des gerichts war. und die frist soll also dennoch gewahrt sein.
    meine frage, worauf soll ich nun genau achten? was genau muss ich prüfen und was kann ich nur aufnehmen, da im kommentar steht, der rpfl soll nur aufnehmen, was er auch selbst verantworten kann.

  • Da ich so etwas selbst noch nie hatte - habe ich keine wirkliche Ahnung, aber vielleicht findest Du hier ein bisschen Hilfe, ab S. 31 sind Formulierungsvorschläge für Rechtsbeschwerden vorhanden. Vielleicht könnte man noch über Rasys (habe es selbst nicht, deshalb :nixweiss:) fündig werden :gruebel:?

  • Ich dank euch vielmals!
    Bin mal gespannt wie das morgen mit denen läuft, der typ meinte heute morgen schon: "Gibts hier keinen kaffee...?" Das wird bestimmt noch lustig...
    Danke!

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