Hallo zusammen,
ich hoffe ich darf mich hier mal kurz mit reinhängen...
Ich habe gerade eine Auflassung einer Salzabbaugerechtigkeit vorliegen.
Die Salzabbaugerechtigkeit ist doch Landesrecht, wenn ich den Schöner/Stöber Rn. 5 richtig verstehe.
Wo finde ich denn jetzt, ob ich eine UB bzw. eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung benötige....?
Vom Gefühl her würde ich ja eher nein sagen...
Danke schön
Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Ich würde das genauso sehen wie bei einem Erbbaurecht, da die SAG ein grundstücksgleiches Recht ist.
Du dürftest evtl. auch die Genehmigung des Oberbergamts brauchen. -
Wo finde ich denn jetzt, ob ich eine UB bzw. eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung benötige....?
Die Gemeinde hat nach §§ 24, 200 Abs. 2 BauGB grds. ein Vorkaufsrecht an Salzabbaugerechtigkeiten (Spannowsky/Uechtritz, BauGB, § 200 Rn. 7). Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts hätte ich, da in § 2 GrEStG (anders als z.B. das Erbbaurecht) nicht genannt, keine verlangt. -
Du dürftest evtl. auch die Genehmigung des Oberbergamts brauchen.
Nur bei festgestellten SAGs.
Dies muss sich aus der Akte ergeben. Ist sie nicht festgestellt (was in 99 % der Fälle so ist) braucht man keine Genehmigung... -
Danke euch...:daumenrau
Dann werde ich mal ne Zwischenverfügung ziehen.... -
Ich würde das genauso sehen wie bei einem Erbbaurecht, da die SAG ein grundstücksgleiches Recht ist.
Andreas hat offenbar recht. Ich bin davon ausgegangen, daß § 2 GrEStG abschließend sei. Schau mal hier (Seite 2 ganz oben). -
[Schau mal hier (Seite 2 ganz oben).
Darf ich mal fragen woher du das hast? -
Darf ich mal fragen woher du das hast?
Das ist das Problem, wenn man kurz vor Feierabend noch schnell was erledigt. Du hast natürlich recht. Was in der verlinkten Fundstelle steht, deckt sich nicht mit § 2 Abs 1 Nr. 2 GrEStG. ("... werden nicht zu den Grundstücken gerechnet ... Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen"). Aus reiner Neugier, und weil ich dachte, daß das doch rauszukriegen sein muß, habe ich bei drei Grunderwerbsteuerstellen nachgefragt. Scheinbar gehört das dort aber auch nicht zum täglichen Brot. Eine eindeutige Antwort war nicht zu erhalten. Ich würde daher eine UB verlangen. -
Das ist das Problem, wenn man kurz vor Feierabend noch schnell was erledigt. Du hast natürlich recht. Was in der verlinkten Fundstelle steht, deckt sich nicht mit § 2 Abs 1 Nr. 2 GrEStG. .
Trotzdem danke,
hatte hier mal nen älteren Kollegen gefragt und er meinte ich bräuchte dazu weder die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung noch die UB.
Aber ne Quelle konnte er mir auch nicht nennen.
Er hat das damals, wohl so rausgefunden....
Ich weiss man darf nicht alles hinterfragen und muss auch einiges einfach mal so hinnehmen, aber ein Gesetzestext dazu wäre mir schon lieber gewesen -
Im Zweifel UB!
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Du dürftest evtl. auch die Genehmigung des Oberbergamts brauchen.
Nur bei festgestellten SAGs.
Dies muss sich aus der Akte ergeben. Ist sie nicht festgestellt (was in 99 % der Fälle so ist) braucht man keine Genehmigung...
Deswegen schrieb ich "evtl.". -
In Rheinland-Pfalz wäre die UB nicht erforderlich.
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... hatte hier mal nen älteren Kollegen gefragt und er meinte ich bräuchte dazu weder die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ... ein Gesetzestext dazu wäre mir schon lieber gewesen
Also hinsichtlich dem Vorkaufsrecht stimmt das so sicher nicht. In der bei #23 genannten Fundstelle sind die "selbständigen Salzabbaugerechtigkeiten" ausdrücklich genannt. -
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