Bereits in der Ausgabe 5/2004 (Okt. 2004) der Zeitschrift "Verein aktuell" (Haufe Verlag) war folgendes zu lesen:
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Bundesregierung plant Änderung des Vereinsrechts
Das BMJ hat mit Stand 08.06.2004 einen Referentenentwurf zur Änderung des Vereinsrechts vorgelegt. Dieser befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung. Das Vereinsrecht des BGB stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1900. Die Vereinslandschaft hat sich seitdem erheblich gewandelt. Die Bundesregierung hat insbesondere erkannt, dass Vereine heute nicht mehr ohne eine gewisse wirtschaftliche Betätigung existieren können.
Die geplante Gesetzesänderung betrifft im Kern die Frage des zulässigen Umfangs einer wirtschaftlichen Betätigung eines Vereins. Vereinen soll durch eine klare gesetzliche Regelung ein verlässlicher Rahmen für eine angemessene wirtschaftliche Nebenbetätigung gegeben werden.
Das Vereinsrecht soll sich künftig auf einen Vereinstyp beschränken, nämlich auf den als "Idealverein" bekannten nichtwirtschaftlichen Verein. Die Bestimmung des § 22 BGB über den wirtschaftlichen Verein soll aufgehoben werden.
Außerdem soll es eine effektive Kontrolle der Vereine bei Verletzung des Vereinszwecks aufgrund einer unzulässigen wirtschaftlichen Tätigkeit geben. Geplant ist zudem die Neufassung des § 54 BGB über den nichtrechtsfähigen Verein mit dem Ziel, diese Vorschrift der Rechtswirklichkeit anzupassen.
Ob und wann der Entwurf im Bundestag eingebracht wird und wann die Änderungen in Kraft treten sollen, ist derzeit unbekannt.
So weit, so gut. Mittlerweile haben wir gar eine neue Regierung, aber noch immer kein aktualisiertes Vereinsrecht. Der letzte Absatz des Zitats gilt also nach wie vor. Bekanntlich stirbt die Hoffnung immer zuletzt. Aber es ist ja auch schon etwas, zumindest von den Plänen einmal etwas gehört zu haben...