Verfall

  • Hallo Leute!

    Ich habe ein kleines Problem! Lt. Urteil ist der Verfall für 35 € und der erweiterte Verfall für 365 € angeordnet worden. Das Geld ist lt. Übergabeprotokoll in Verwahrung bei der Staatsanwaltschaft.
    Durch das rechtskräftige Urteil ist ja das Geld jetzt in das Eigentum des Landes übergegangen.
    Aber was muß ich denn jetzt tun???? :eek:Ich hatte sowas noch nie und habe auch nicht im HRP oder sonstwo gefunden? Muß ich jetzt ne Kassenanordnung machen und das Geld hier einzahlen lassen???? Für Hilfe wäre ich äußerst dankbar!! Tappe gerade völlig im Dunkeln!! :confused:Falls jemand ein Formular für sowas hat, wäre das natürlich klasse!!:gruebel:

    Vielen Dank im Voraus
    Thorescha

  • Ich würde das Geld bei der Zahlstelle des AG einzahlen (lassen) und wenn die ZA kommt, das ganze dem KB vorlegen, der weiß schon, was zu tun ist! ;)



  • Also bei uns (StA) wird das Geld dann als "vermischte Haushaltseinnahme" verbucht. Das macht (hier) aber nicht der Rpfl. Hier wird's dem KB zugeschrieben m.d.B. um Erstellung einer Kassenanordnung.
    Aber ob das am AG genauso ist oder ob das Geld erst von der StA besorgt werden muss... :nixweiss:

    A.

  • Das Geld muß haushaltstechnisch vereinnahmt werden ( daher sind gewisse Buchungen vorzunehmen ). Das wird dann zumindest in BaWü auf ein gewisses Sachkonto gebucht. Wir dort ein bestimmter Betrag überschritten , erhält die Polizei m.W. eine gewisse Erfolgsprämie

  • Zuständig ist für die Vollstreckung des Verfalls die Staatsanwaltschaft (wenn nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt).
    Für die Verbuchung gibt es in jedem Bundesland Spezialviorschriften, in Ba- Wü muss der Verfall z.B. an das Melderegister beim LKA mitgeteilt werden.

  • Also wenn du bei der StA bist, verfügen, dass das Geld für die Staatskasse vereinnahmt wird und in der Buchungsordnung (steht beim GL) nachgucken auf welchen Titel.
    Wenn du beim AG bist, zuständigkeitshalber an die StA :)

  • Also ich muss das Thema nochmal kurz aufgreifen:

    Ich hab hier ein Urteil (Jugendsache), in dem 1.000,00 € für verfallen erklärt worden sind. Das Geld wurde bereits im Ermittlungsverfahren hier beim AG - Gerichtskasse eingezahlt. Es muss ja jetzt auf den entsprechenden Haushaltstitel "umgebucht" werden. Aber auf welchen? Wer bekommt das Geld? Die StA oder das OLG? Wenn die StA das Geld bekommt, kann ich doch die Akten einfach z. w. V. abgeben, oder? :gruebel:

    Wär toll, wenn mir da jemand helfen könnte :)

  • Ich hab einen ähnlichen Fall. Verfall von 300 EUR im rechtskräftigen Urteil in einer Jugendsache angeordnet. Das Geld befindet sich laut Zahlungsanzeige bereits auf einem Konto der StA (wurde dort von der Polizei einbezahlt). Muss ich noch etwas veranlassen?

  • Ich hab einen ähnlichen Fall. Verfall von 300 EUR im rechtskräftigen Urteil in einer Jugendsache angeordnet.

    Tatsächlich noch einen Verfall? Den gibt es ja schon seit über 1 Jahr nicht mehr...
    Ansonsten hat wie oben schon gesagt Haushaltstechnisch umbuchen, wie oben schon gesagt wurde. Die genau Vorgehensweise dazu in deinem Bundesland kenn ich nicht.

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