Einziehung eines Autos

  • Hallo,

    mit Urteil wurde die Einziehung des Autos angeordnet.
    Laut Gutachten der Polizei hat das Auto einen Wert von 0 €.

    Wen beauftrage ich denn nun mit der Verwertung/Verschrottung?
    Was ist denn dabei zu beachten?

    Vielen Dank schonmal

  • Leider bin ich heute nicht im Büro. Ich habe aber alle Verfügungen dazu im Büro. Ich schaue morgen nochmal rein und kann dir alles schicken.

  • Das kommt wie immer darauf an, was für ein Auto es ist.
    Zur Verwertung wäre der GV zuständig. Eventuell kennt der ja auch einen Händler, der zumindest für eion paar brauchbare Ersatzteile noch etwas zahlt ?
    Wenn du ganz sicher bist, dass PKW nur noch Schrott ist, kannst du den PKW auch zur Vernichtung abholen lassen von einer Firma oder die Pozilei macht es gefälligkeitshalber.
    Klär halt auch noch ab, ob du für die Verschrottung etwas zahlen musst.
    Wo steht denn der PKW? Manchmal stehen die bei Autohäusern, dann kannst du von denen einen realistische Wertschätzung erhalten.
    Bei tatsächlich 0 Euro Wert brauchst du auch nicht an GenStA berichten.
    Und auf den Tag, den du jetzt auf die "himmlischen Vordrucke" warten musst, kommt es jetzt auch nicht mehr an.
    Au ehe ich es vergesse, bist du sicher, dass der PKW nicht sicherungsübereignet ist? Wo ist der Brief? Selbst die letzte Schrottkarre kann manchmal noch sicherungsübereignet sein.

  • Ich habe auch ständig Autos zu verwerten, meistens aus
    Schleuserprozessen.
    bei einem Wert, der die Kosten der Verwahrung und Verwertung nicht übersteigt, frage ich meistens zuerst die Polizei, ob das Auto ev. zu Schulungszwecken gebraucht wird (dann direkt zuweisen), ansonsten über Gerichtsvollzieher verwerten. (Vorsicht bei Umbauten (doppelter Boden oder so, muß erst wieder zurückgebaut werden).
    Im Allgemeinen macht bei uns aber die Polizei Vorschläge, bzw. hat schon Käufer, die das Auto dann kostendeckend verwerten können. (dann gleich an GV mitteilen)
    Höherwertige Autos hatte ich noch nie, die Verfahren dauern meist mehrere Jahre und wenn die Fahrzeuge dann schon solange standen sind sie meist nichts mehr wert (an Notveräußerung im Ermittlungsverfahren denkt kein Richter oder Staatsanwalt :frustrier

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Als ich noch die dankbare Stelle des Ansprechpartners für Abschöpfung hatte, bin ich den Staatsanwäten auf die Füße gestanden wegen der Notveräußerung. Meistens haben sie nur Angst vor der Haftung (die haben sie aber auch, wenn nachher nur noch Schrott übrig ist) oder sie wissen nicht wie es richtig geht. Ich hab denen dann immer einen Schimmel gegeben, was siie wann machen müssen und dann ging es auch ganz gut.
    In Ba- Wü gibt (gab?)es einen außergerichtlichen PKW- Verwerter (andere Art der Verwertung), der oft einige tausender mehr erzielt als der GV.
    Wenn man so die Notveräußerung betreibt, kann man der haftung relativ gelassen entgegen sehen

  • Wir versemmeln auch noch die letzte Dreckskarre über http://www.zoll-auktion.de. Der Weg dürfte der Justiz mit Sicherheit auch freistehen. Kosten sind recht gering und wir werden da wirklich alles los. Einfach mal auf der Seite stöbern. Vielleicht wäre das ja was?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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