Kindergeld als Anwärter

  • Hallo. Ende des Jahres 2006 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Aufwendungen für eine private Krankenversicherung in voller Höhe abzugsfähig sind (zuvor wurden von den Familienkassen nur die Pflegepflichtverischerung anerkannt) daran müssen sich alle Familienkassen halten - bei Anwärterkrankenverischerung sind die Monatsbeiträge zwar nicht allzu hoch - aber in der Summe könnte es helfen, unter die magische Grenze von 7.680 Euro zu kommen.

  • Hallo. Ende des Jahres 2006 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Aufwendungen für eine private Krankenversicherung in voller Höhe abzugsfähig sind



    Hier die entsprechende Entscheidung:

    BFH 3. Senat, Urteil vom 14.12.2006, Az.: III R 24/06; NJW 2007, 798-800:

    Beiträge eines beihilfeberechtigten Kindes für eine private Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) einzubeziehen, soweit sie auf Tarife entfallen, mit denen der von der Beihilfe nicht freigestellte Teil der beihilfefähigen Aufwendungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen abgedeckt wird

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