Kindergeld als Anwärter

  • Hallo Leute,

    ich würde nun gerne mal wissen wie es mit dem Kindergeld aussieht während der Ausbildung. Es gibt ja schon bezüglich dieses Themas einige Threads, aber keiner gab mir nun wirklich Aufschluss.

    Als erstes ist wohl der Bogen: "Erklärung zu den Werbungskosten eines über 18 Jährigen Kindes" dafür wichtig.
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Cont…bungskosten.pdf


    Als zweites ist nun die Einkommensgrenze von 7680€ in Betracht zu ziehen, die Anwärter mit Ihren Brutto-Bezügen von ca. 866€ eindeutig überschreiten, mit einer gesamt Summe von 10392 €. Wir sprechen also von einer Differenz von 2712 €.

    Nun gilt es Angaben zu machen, die den Einkünften entgegengerechnet werden (Werbungskosten).
    Die Miete für die Wohnung in Hildesheim fällt wohl flach, weil keine doppelte Haushaltsführung vorliegt bei mir (und sicher einigene anderen).

    Könnt ihr mir sagen, wo im Formular von der Familienkasse ich welche Aufwendung eintragen kann um die 7680 € zu unterschreiten.
    Ich bin mir sicher, wir sprechen hier von einem legalen Vorgang, schließlich hat man ja nun wirklich die Kosten.

    An folgende Kosten dachte ich:
    - Notebook
    - Bücher
    - "Heimfahrten"

    zu den "Heimfahrten":

    Zitat

    Sofern keine doppelte Haushaltsführung vorliegt, die eltertliche Wohnung aber weiterhin Mittelpunkt der Lebensinteressen des Auszubildenden darstellt und der Auszubildende diese nur gelegentlich (mindestens 2x monatlich) aufsucht, sind die Fahrten zwischen der Wohnung der Eltern und der auswärtigen Unterkunft/Arbeitsstätte wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berücksichtigen. Diese Heimfahrten sind unter 5e anzugeben


    [Quelle: 'Hinweise zum Ausfüllen der Erklärung zu den Werbungskosten eines über 18 Jahre alten Kindes]

    Wie schaut es mit Verplegungsmehraufwendungen aus ?

    Könnt ihr euch das Formular mal ansehen (Link siehe oben) und mir ein paar wirksame Tipps geben ?

    Ich wäre euch sehr dankbar !!!

    Liebe Grüße,
    Alexander

    P.S: Ich bin in Schleswig-Holstein angestellt und die einfache Entfernung nach Hildesheim beträgt 304,6 km

    Für PMs bin ich natürlich auch sehr dankbar wenn ihr Bescheid wisst, aber lieber undercover bleiben wollt :cool:

  • Mmmhh, ich glaub bei Schleswig- Holsteinern ist es noch ein wenig schwieriger, da die ja für die Zeit in Hildesheim auch noch Trennungsgeld bekommen, das ist ja auch Einkommen, bzw. wiegt ja die Fahrtkosten wieder auf.
    Sonst kannst du die Kopierkosten in der Bibo (da bekommst du ne Bescheinigung), sonstige Fachliteratur oder einfach die Kosten für Büromatierial absetzen. Ob der Laptop abzusetzen ist, weiß ich nicht, aber ich denke mal dann nur zu einem gewissen Betrag, verteilt auff die drei Jahre (so wie in der Steuererklärung).
    Ansonsten, versuchs mit den Heimfahrten (zwei mal im Monat) natürlich mit dem Auto.

  • Was mir viel gebracht hat, war die Studienfahrt und Seminaruntericht in den Praxisabschnitten. In hat das Seminar 5 Wochen am Stück in Gotha stattgefunden - da konnte man Verpflegungsmehraufwand + Fahrtkosten jedes Wochenende geltend machen.

  • Wie hoch ist denn das Trennungsgeld ?

    Erschwerend kommt wohl nun noch hinzu, dass ich ja noch das Entlassungsgeld von der Bundeswehr bekomme ...

  • Wie hoch ist denn das Trennungsgeld ?

    Erschwerend kommt wohl nun noch hinzu, dass ich ja noch das Entlassungsgeld von der Bundeswehr bekomme ...



    Gute Frage, das weiß ich nicht, hab ich nicht bezogen. ich weiß nicht, ob auch das Tagegeld ausgezahlt wird. Können aber mal locker 200 mehr sein.
    Muss mal ein S.-H.er was zu sagen.

    Krass, Entlassungsgeld. Na dann siehts mit KiGeld vielleicht doch nicht so gut aus. Aber probieren würde ich es auf jeden Fall!



  • Also das Tagegeld in Höhe von 6,67 EUR müsste soweit stimmen, dann aber nur für die Tage, die du in Hi bis, das Heimfahrten- WE wird natürlich abgezogen, hierfür bekommst du dann aber die Fahrtkosten erstattet (billigtste Fahrkarte der DB).
    Das mit den ersten zwei Wochen kann auch sein, ich erinner mich ganz dunkel, dass unsere S.- H.er sowas erwähnt haben.
    Jedoch bekommst du dann in der Praxis kein Trennungsgeld.

  • Ich werde das am besten mal beim Landesbesoldungsamt telefonisch erfragen inwiefern Trennungsgeld gezahlt wird und in welchem Umfang (teilweise ja 50% da Anwärter, aber das weicht von Bundesland zu Bundesland ja ziemlich ab).

    Oder gibt es hier vielleicht mal leute aus Schleswig Holstein die vielleicht 2006 eingestiegen sind und eventuell berichten könnten?
    Ich denke es gibt sicherlich genügend Mitleser die es interessieren würde.

    Liebe Grüße,
    Alexander

  • Da magst du recht haben, aber ich dachte mir, ich rufe einfach mal den Herren an, der auf der Internetseite namentlich mit seiner Telefonummer erwähnt wird, sollten noch fragen auftauchen.

    Naja, man wird ja sehen, auf jeden Fall werde ich mal berichten.

  • Guten Morgen,

    also folgendes: Das Landesbesoldungsamt ist wie erwartet nicht zuständig.
    Ich habe nun noch mal in meinen Unterlagen gestöbert und dort steht:

    Zitat

    Die Abfindung mit Reisekosten- Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld ist im Erlass des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein vom 14. November 2005 Az: II 442/2141 - 318 SH - geregelt

    Nun dachte ich mir "Suchst dir einfach mal den Erlass raus und beliest dich, aber so leicht ist es leider nicht. Kann mir jemand sagen wo ich diesen Erlass online finde ???

    Vielen Dank,
    Alex

  • Also: Eine Freundin von mir hat einen Freund angerufen, der beim AG Flensburg ist.

    Sie sagte folgendes:

    Zitat


    ganz einfach in der Verwaltung (des Gerichts oder der Fachhochschule) fragen. Die haben entsprechende Formulare.
    Normalerweise wird der Antrag auf Gewährung von Trennungsgeld am Tag der Vereidigung vom Ausbildungsgericht mit dem restlichen Papierkram erledigt.
    Die Anträge auf Auszahlung des Trennungsgeldes werden dann am Ende eines Monats gestellt.
    Trennungsgeld erhält man, wenn man nicht an seinem Ausbildungsgericht arbeitet (also während der Studienzeit an der FH). Das Trennungsgeld wird dann vom Präsidenten des Amts-/Landgerichts angewiesen und über die Landeskasse mit dem Lohn ausgezahlt.

    Das ist doch schonmal ein Ansatz, weite Informationen folgen.

  • Sie hat ihn nun nochmal angeschrieben:

    Zitat


    Keine Ahnung wie hoch der Satz jetzt ist. Ich hab damals den um 3,30 DM verminderten Satz von 2,20 DM pro Tag bekommen (ich wurde noch in der FH bekocht, das gibt es jetzt nicht mehr). Vermutlich wird das Trennungsgeld bei 2,00 EUR/Tag liegen (für einen ledigen ohne Kinder, verheiratete bekommen natürlich mehr). Dazu gibt es noch eine (zwei für verheiratete) freie Heimfahrt im Monat (Bahnfahrt 2. Klasse mit Bahncard).

    Das ist ja nicht gerade viel ...
    Naja, hilft wohl alles nichts, morgen ruf ich mal beim OLG an.

    Bis dann, Alex

  • SO:
    Trennungsgeld gibt es seit 2005 nur noch, wenn man vorher einen eigenen Hausstand hatte - somit fällt es wohl flach :(

    Mal schauen was der Kindergeld-Antrag dann noch hervorbringt.

  • SO:
    Trennungsgeld gibt es seit 2005 nur noch, wenn man vorher einen eigenen Hausstand hatte - somit fällt es wohl flach :(

    Mal schauen was der Kindergeld-Antrag dann noch hervorbringt.



    Hast du denn keinen eigenen Hausstand? Hast du mit deinen Eltern keinen Mietvertrag für den Zimmer nebst Nutzung von Küche und Bad? ;)

  • Mietvertrag mit den Eltern wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht funktionieren...
    es müsste schon ein in sich geschlossener eigener Haushalt - mit Bad, Küche usw. - sein...

    In Zeiten der Kosteneinsparung im ö.D. wird darauf
    mit Sicherheit im besonderen Maße geachtet werden... ;)

    Aber nebenbei:
    Schon mal drüber nachgedacht, wer nach gesetzgebericher Intention Leistungsempfänger des
    Kindergeldes sein soll?
    Beamte auf Widerruf, die im Vergleich zu "normalen"
    Studenten ohnehin schon privilegiert sind?

  • Hallo. Ich hatte das Problem damals auch. Müsstest du mal gegenrechnen, ob es was bringt, wenn du 1-2 (Lehr-)Bücher mehr kaufst, damit die Grenze unterschritten wird. Bringt natürlich nur was, wenn der Bücherzusatzkauf nicht teurer als das zu erwartende Kindergeld ist.

    Familienheimfahrten kann man absetzen.

    Verpflegungsmehraufwand ggf. bei doppelter Haushaltsführung. Kriterien der doppelten Haushaltsführung würd ich einfach mal erfragen. Bei mir war es gegeben, obwohl ich bei meinen Eltern (ohne Mietvertrag) mitgewohnt habe. Musste dann zwar lang und breit erklären, warum ich keinen neuen Hausstand am Studienort begründe, lässt sich aber machen. Da du ja nur für die Studienzeit an der FH bist und für Praxiszeit an Gerichten. Ich hab dann damit argumentiert, dass es reichlich blöd ist, ein Jahr an der FH nen Hausstand, ein Jahr an Gerichtsort nen Hausstand und dann wieder n Jahr an FH etc. Ansonsten müsstest du eigentlich den Umzug abgerechnet bekommen können. Also entweder doppelte Haushaltsführung oder der Umzug.

    @tranquillitas: Mag schon sein (wegen gesetzgeberischer Intention), doch wenn man bedenkt, dass ein normaler Studi normalerweise doch recht heimatnah studiert, dazu Studentenzuschüsse gibt, Studentenwohnungen ebenfalls günstiger, als wenn man sich als Rpfl-anw. was selber suchen muss, dazu noch selbst privat krankenversichern...

    Klar, hat man im Endeffekt 'mehr' als der normale Studi, bedenke aber auch, dass man bereits Pflichten hat, die ein Studi nicht hat (Anwesenheitspflicht, Arbeiten in der Praxis mit entsprechenden Haftungsrisiko, wenn man Dienstleistungsauftrag bekommt pp)



  • Die Zahlung des Kindergeldes ist einkommensabhängig. Ob das Kind Student, Beamter auf Widerruf oder in Ausbildung zum Bank- oder Versicherungskaufman ist spielt dabei keine Rolle. Sicherlich gibt es Beamte a.W., die eher darauf angewiesen sind als manche Studenten.

    Kindergeldempfänger ist grundsätzlich ein Elternteil. Auszahlung an andere, insbesondere das Kind selbst ist möglich.

    :guckstduhhttp://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf

    bei § 74 EStG

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