Habe folgenden Veränderungsnachweis des Katasteramtes vorliegen:
Fortführungsart: Löschung eines Flurstücks, Untergang aufgrund wasserrechtlicher Vorschriften.
Die beiden betroffenen Flurstücke existieren nach der Fortführung nicht mehr.
So etwas ist mir noch nie untergekommen. Kann ich das jetzt einfach im Grundbuch eintragen? Muss irgendjemand zustimmen? Oder hat das ggfls. das Katasteramt vor der Fortführung geprüft? Belastungen sind nicht eingetragen.