nicht ausgefüllter Rückschein

  • Urteil wurde mit Einschreiben ./. internationalen Rückschein nach Frankreich zugestellt. Leider haben die Franzosen den Rückschein nicht ausgefüllt. :mad:
    Darf jetzt also noch mal zustellen. Bleibt wohl nur die förmliche Zustellung.
    Hattet ihr solche Probleme auch schon mit Frankreich?

  • Die Franzosen können da manchmal ganz schön stur sein . . . obwohl es eben ein internationaler Rückschein ist . . . versuchs doch erst nochmal, vielleicht ist's ja dann ein anderer Zusteller der den Schein ausfüllt . . . ;)

  • Könnte ich die Sprache würde ich noch nen Zusatz schreiben nach dem Motto " wird gebeten den Rückschein ausgefüllt zurückzusenden". Bin nur leider der Sprache nicht mächtig.



    Och, gibt doch den Satz mal in einen Online-Übersetzer ein, kommt bestimmt ein lustiger französicher Satz (möglicherweise aber eben völlig sinnbefreit) heraus und der französische Zusteller freut sich drüber :D

  • Urteil wurde mit Einschreiben ./. internationalen Rückschein nach Frankreich zugestellt. Leider haben die Franzosen den Rückschein nicht ausgefüllt. :mad:
    Darf jetzt also noch mal zustellen. Bleibt wohl nur die förmliche Zustellung.
    Hattet ihr solche Probleme auch schon mit Frankreich?



    Ja, heute Morgen. Rückschein ging ein, Unterschrift des Zustellers drauf, Zustelldatum fehlt. Wobei das m. E. weniger mit Frankreich zu tun hat, sondern generell ein Problem von schludrigen Zustellern ist (egal in welchem Land).

  • Urteil wurde mit Einschreiben ./. internationalen Rückschein nach Frankreich zugestellt. Leider haben die Franzosen den Rückschein nicht ausgefüllt. :mad:
    Darf jetzt also noch mal zustellen. Bleibt wohl nur die förmliche Zustellung.
    Hattet ihr solche Probleme auch schon mit Frankreich?



    Ja, heute Morgen. Rückschein ging ein, Unterschrift des Zustellers drauf, Zustelldatum fehlt. Wobei das m. E. weniger mit Frankreich zu tun hat, sondern generell ein Problem von schludrigen Zustellern ist (egal in welchem Land).



    Sehr erbaulich aber . . . :(

    Ich kenn das aus Frankreich. Immer nach dem Motto: Alle guten Dinge sind 3 (nicht 13!).



    . . . alle guten Dinge sind ja 3 ;)

    . . . also mach's nochmal VIP :) :)


  • @redge:
    Dann mach's ich wohl lieber gleich zwei mal, oder? ;) ;)



    genau, so knapp hintereinander, veilleicht 7 Tage Abstand, und schau, wann in dem Distrikt Urlaubszeit ist (:(wohl leider schon rum:() vielleicht stellts ja die Urlaubsvertretung zu und füllt den Schein brav aus ;)

    :pff:wofür gibt's denn die Int. Rückscheine, wenn es doch nicht funzt :pff:

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