Anrechnung bei Gesamtgeldstrafe

  • Hallihallo!

    Warum ist man sich nie einig?

    Meine Kollegin hat einen Gesamtgeldstrafenbeschluss zu vollstrecken.

    Im einbezogenen Verfahren wurden Zahlungen vor und nach Rechtskraft des Gesamtgeldstr.beschluss gezahlt.

    Jetzt ist sich keiner mehr einig, ob
    a) lediglich die Zahlungen vor Rechtskraft und der Rest auf die Kosten des einbezogenen Verf. oder
    b) zugunsten des VU alle Zahlungen auf die neu gebildete Gesamtgeldstrafe

    angerechnet werden müssen.

    Vielleicht kann mal jemand Überzeugungsarbeit leisten.

  • Also, es ist zumindest nicht falsch, wenn Du nur die Zahlungen bis zur Rechtskraft anrechnen würdest.

    Wir haben allerdings eine Weisung von unserem LOStA, dass wir die Zahlungen auch noch nach Rechtskraft anrechnen sollen, da man davon ausgehen soll, dass der VU auf die Geldstrafe zahlen wollte.

  • Wird hier ähnlich gehandhabt. Es muss bis zur Rechtskraft angerechnet werden, Zahlungen danach sollen (bei uns) angerechnet werden...

  • Sehe ich im Zweifel auch so. Wäre ja auch sinnwidrig, etwas anderes mit dem bereits eingezahlten Geld anzustellen. Für die Geldstrafe geht er in Knast, für die Kosten eben nicht. Daher würde ich tendenziell - wenn Geld ein bezahlt wurde - immer zunächst auf eine Geldstrafe anrechnen. Bei zahlungen nach Gesamtstrafenbildung gehe ich im Zweifel davon aus, dass auf "die Geldstrafe" ( egal ob ehem. einzelne oder jetzt gesamte ) bezahlt werden wollte.

  • Vielen Dank für die - zum Teil - frühe Mühe!

    Ich werd das heut in der Kaffeepause gleich mal zum Besten geben!

    Einen entspannten Tag!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!