Hallo Ihr alle,
bei uns wird immer angeregt, dass ein Antrag auf Bewilligung der öffentlichen Zustellung gestellt wird.
Nach den seit. 1.7.03 geltenden Zustellungsvorschriften ist doch
zumindest bei von Amts wegen zuzustellenden Urteilen usw., kein Antrag mehr erforderlich.
Wie wird das denn anderswo gehandhabt?
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