Öffentliche Zustellung nur auf Antrag?

  • Hallo Ihr alle,

    bei uns wird immer angeregt, dass ein Antrag auf Bewilligung der öffentlichen Zustellung gestellt wird.

    Nach den seit. 1.7.03 geltenden Zustellungsvorschriften ist doch
    zumindest bei von Amts wegen zuzustellenden Urteilen usw., kein Antrag mehr erforderlich.

    Wie wird das denn anderswo gehandhabt?

  • Nach den seit. 1.7.03 geltenden Zustellungsvorschriften ist doch
    zumindest bei von Amts wegen zuzustellenden Urteilen usw., kein Antrag mehr erforderlich.



    :haewiejet

    Tatsache! Ein Blick in den Zöller/Stöber, Rand-Nr. 2 zu § 186 ZPO und in das ZustRG seit 01.07.2002. :eek: Hier bisher nicht beachtet worden (:(), sondern - wie früher - nur auf Antrag über die Bewilligung der öffentl. ZU entschieden (wobei dies noch nie ein RA moniert hat :teufel:).

    Vielen Dank für den Hinweis, Holtzberg.

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