Anordnung d. Verfalls / d. erweiterten Verfalls

  • Ich bitte alle Füchse auf dem Gebiet des angeordneten Verfalls um eine praktische Hilfestellung:
    In einem Urteil (Jugendstrafrecht) wird 1. der Verfall von sichergestellten 12.700 € und 2. der erweiterte Verfall von 28.550 € angeordnet. Zu 1. ist das Verfahren recht klar: Lösung durch Annahme-/Herausgabeanordnung in der HL-Sache.
    Zu 2. ist aber gar nichts klar: Wie zieht man den erweiterten Verfall korrekt ein? Hat jemand hilfreiche Formulare? Bis jetzt kann mir (telefonisch jedenfalls) niemand so richtig weiterhelfen...
    Vielen Dank im voraus für die zahlreichen Antworten.:cool:

  • Den Verfall von Wertersatz kann man im allgemenen wie eine Kostenvollstreckung behandeln, also Kostenrechnung hinausgeben, VA +eV; der einzige Unterschied ist, dass man den Verfall nicht nach Abgabe der eV niederschlagen kann, sondern bis zur Verjährung immer wieder versuchen muss den Betrag einzufordern.

  • Der erweiterte Verfall / Verfall von Wertersatz wird ganz normal vollstreckt ( bei bereits gesicherten Wertgegenständen werden die abgewickelt, ansonsten vollstreckt ).
    Pfüb, Mobiliarpfändung , immobiliarpfändung etc.. Oft wird aber auch nicht viel zu holen sein. Hatte mal meherer huntertausende Euro ( oder DM :gruebel:) und vollstrecken konnte ich nur 40 000

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