Zulassung Vollstreckung dingl. Arrest

  • Bitte, bitte helft mir! Bin am verzweifeln. Hab seit 2 Jahren keine Strafsachen mehr gemacht und jetzt muss ich aufgrund Einzelzuweisung die Eiltakten bearbeiten und dann gleich so was, was ich noch nie gemacht hab.

    Verfahren gegen A und B wegen Betrug:

    1. Dingl. Arrest durch Richter über 142.000 Euro gegen A
    2. Dingl. Arrest durch Richter über 142.000 Euro gegen B
    3. Antrag der Opfer-RA und StA, die Zwangsvollstreckung in das sichergestellte Vermögen gem. § 111 g Abs. 2 S. 3 StPO zuzulassen
    4. Täter-RA stimmt zu
    5. Es passiert nichts
    6. Opfer-RA legt Beschwerde gg. Richter ein
    7. Direktor fordert Akte von Polizei zurück „Zur Entscheidung des Richters über den Antrag des Rechtsanwaltes XY“
    8. Übersendung der Akten von StA an AG mit folgendem Verfügungspunkt:

    U.m.A. dem AG unter Hinweis auf Bl. 123 mit dem Antrag, gem. § 111 g Abs. 2 S. 3 StPO die Zulassung der Zwangsvollstreckung in das aufgrund des dinglichen Arrestes vom … sichergestellte Vermögen des B zuzulassen.

    9. Erneutes Schreiben des Opfer-RA, dass er um die Zulassung zur Zwangsvollstreckung und Auszahlung des ihm durch Urteil (Zivilabteilung) zugesprochenen Betrages bittet (Eilt sehr! Bitte dem Richter sofort vorlegen!).

    Kein Plan was zu machen ist. Vielleicht doch Richterzuständigkeit? Das wäre meine Rettung.

  • Ich meine, für eine Entscheidung nach § 111 g StPO ist der Richter zuständig, weil die Geschäfte bei der Vollziehung des Arrestes in Strafsachen nach § 22 RpflG nur insoweit dem Rechtspfleger übertragen sind, als die entsprechenden Geschäfte in Zwangsvollstreckungs- und Arrestsachen ihm übertragen sind.
    Nach § 20 Nr. 17 RpflG sind jedoch die Geschäfte im Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem Achten Buche der Zivilprozessordnung dem Rechtspfleger übertragen; die Zulassung der Arrestvollziehung durch das Strafgericht ist hingegen ein Geschäft der StPO.

    Fazit : Richtervorlage ! :)

  • Ihr seid super! :daumenrau Vielen vielen Dank für die schnelle Hilfe!
    Vor lauter Panik (muss ja schließlich ganz eilig erledigt werden) hab ich wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr gesehen.

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