Bezirksrevisor?

  • Noch eine Frage. Aber bedeutend einfacher, als die vorige.

    Ich weiß noch, dass man bei Wahlanwaltsvergütung den Bezirksrevisor anhören muss. Nicht mehr bekannt ist mir, ob dies generell der Fall ist, oder nur bei Gebühren über der Mittelgebühr.

    Der RA schreibt nämlich: Bitte dem Rechtspfleger noch vor einer eventuellen Aktenversendung zur Bearbeitung vorlegen.

    Was er damit meinen könnte ist mir nicht bekannt. Wenn er einen Vorschuss wollte hätte er es ja auch so geschrieben. Außerdem ist das Verfahren abgeschlossen.

    Die beantragten Gebühren müssten OK sein.

  • Also, ich hab den "Spaß" in zweierlei LG Bezirken mitgemacht und da haben wir die Kostenfestsetzungsanträge nach Freispruch immer dem Revisor vorgelegt.

    Wenn der ok sagte, wurde der Betrag festgesetzt, dann Aufrechnung geprüft und dann bei negativer Aufrechnungsmöglichkeit ausgezahlt.

  • Also, ich hab den "Spaß" in zweierlei LG Bezirken mitgemacht und da haben wir die Kostenfestsetzungsanträge nach Freispruch immer dem Revisor vorgelegt.

    Wenn der ok sagte, wurde der Betrag festgesetzt, dann Aufrechnung geprüft und dann bei negativer Aufrechnungsmöglichkeit ausgezahlt.



    So mache ich das auch. Ich höre immer an! Vorschuss auf Wahlanwaltsvergütung zahle ich nie aus

  • :dito: - kenne und mache ich hier genauso. Weiterhin muss hier bei Pflichtverteidigervergütung bei drei verschiedenen Endziffern an den BezRev vorgelegt werden.

  • Ps.Ps.Ps. keine Angst vor Revisoren, sind auch nur Menschen, bin selbst auch eine (hauptamtlich) , "nebenamtlich RAin......Prüfer sind ganz eigen und um so eigener, je nach dem, wie man/frau sich Ihnen nähert:D:cool::teufel::eek:

  • Dankeschön für eure Antworten. Möglicherweise muss ich in nächster Zeit noch mehr solche Fragen stellen.
    Gibt es eigentlich eine bestimmte "Form" wie die Akte vorzulegen ist? In meinen alten Musterschreiben hab ich keines für die Vorlage beim Bezirksrevisor gefunden.
    Kann die Akte dann einfach mittels Verfügung übersandt werden?

  • Vfg.:

    1. Aktenversendung vormerken.

    2. U. m.d. Akten an den

    Herrn Bezirksrevisor
    beim Landgericht ...

    mit der Bitte um Kenntnis- und Stellungnahme
    bezüglich des Kostenfestsetzungsantrages Bl. ... d. A..

    3. WV m. E. beziehungsweise nach Aktenrückkunft,
    spät. 2 Wo..

    So sieht die Vorlageverfügung bei mir aus.

  • Nächste Akte, nächstes Problem!

    StA schreibt am 24.07.2007 an A, dass beabsichtigt ist, das Ermittlungsverfahren gegen B gem. § 170 StPO einzustellen.
    Gelegenheit zur Stellungnahme: 3 Wochen.
    Sofern bis dahin nichts gegenteiliges mitgeteilt wird, geht die StA davon aus, dass auf einen förmlichen Einstellungbescheid verzichtet wird.

    Was ich nicht verstehe: Richter schreibt bereits am 19.07.2007 dem RA von B, dass die StA die Anklage zurückgenommen hat. Eine solche Rücknahme kann ich aber nicht finden.
    Nun reicht der RA seine Kostenrechnung ein.
    Eigentlich muss ich doch jetzt erstmal die 3-Wochen-Frist abwarten.
    In diesem Fall müsste ja eigentlich auch der Bezirksrevisor angehört werden, oder?

    P.S.: Ich weiß auch garnicht, weshalb die Akte jetzt bei mir liegt und nicht noch bei der StA.

    Schlimm, da ist man 2 Jahre aus einem Sachgebiet raus und hat schon keine Ahnung mehr.

  • Vor allem brauchst Du erstmal eine Kostengrundentscheidung. Die liegt ja bislang nicht vor, deshalb gibt es ja auch keinen Grund, dem B das Geld zu erstatten, oder ?

  • Vor allem brauchst Du erstmal eine Kostengrundentscheidung. Die liegt ja bislang nicht vor, deshalb gibt es ja auch keinen Grund, dem B das Geld zu erstatten, oder ?



    :dito:

    Ohnen Kostengrundentscheidung keine Kostenerstattung - es fehlt ja an einer Grundlage...
    Ich würde auch die drei Wochen abwarten und dann die Akte nochmals vorlegen mit dem Hinweis auf eine noch offene Kostengrundentscheidung, falls bis dahin keine ergangen ist.

  • Vor allem brauchst Du erstmal eine Kostengrundentscheidung. Die liegt ja bislang nicht vor, deshalb gibt es ja auch keinen Grund, dem B das Geld zu erstatten, oder ?



    Sehe ich auch so. Wenn ich die Akte dem Bez.Rev. vorlege schreibe ich immer:

    bezüglich des Kostenfestsetzungsantrages Bl. ... d. A.., siehe Kostenentscheidung Bl....d.A.

    Dann muss er nicht lange suchen und freut sich....

  • [quote=Himmel
    Sehe ich auch so. Wenn ich die Akte dem Bez.Rev. vorlege schreibe ich immer:

    bezüglich des Kostenfestsetzungsantrages Bl. ... d. A.., siehe Kostenentscheidung Bl....d.A.

    Dann muss er nicht lange suchen und freut sich....[/quote]


    Du bist ja nett..... :D müsste ich auch mal so machen...
    ich gebe bis jetzt lediglich die Blatt-Nr. des Antrages an, aber nicht der Kostengrundentscheidung (was bis jetzt auch nicht schlimm war)
    Ist aber eine gute Idee, gleich die Bl-Nr. der Grundentscheidung anzugeben, da man ja sowieso die Akte in der Hand hat und daher dem Bezirksrevisor "das Leben leichter machen" könnte....

  • Ich hab die Akte jetzt wieder an die Geschäftsstelle zurückgegeben mit Wiedervorlagefrist nach der Entscheidung durch die StA.
    Man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben. Vielleicht ist die eigentliche Sachbearbeiterin oder zumindest ihre Vertreterin bis dahin wieder im Dienst.

  • Das hatte bei uns nix mit nett zu tun.
    Der Revisor wollte das nur so haben, außerdem mussten wir schon immer prüfen ob ne Geldempfangsvollmacht dabei war, ansonsten haben wir die erstmal anfordern dürfen.



  • Bei uns hat es der Bezirksrevisor noch nicht verlangt, deshalb bin ich davon ausgegangen, dass es doch nett ist, diesem die Arbeit zu erleichtern.
    Die Geldempfangsvollmacht habe ich noch nie geprüft :oops: Oh Mann ist das peinlich...Man lernt nie aus.

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