Löschung des Insolvenzvermerks im Handelsregister - § 31 InsO

  • Guten Morgen:D,

    eine Frage an die Insolvenz-Spezies.

    Der Inso-Verwalter meines Einzelkaufmanns veräußert das Handelsgeschäft unter Firmenfortführung und meldet dies zusammen mit dem neuen Inhaber zur Eintragung in das Handelsregister an.
    Der bereits eingetragene Inso-Vermerk muss bei Eintragung des Inhaberwechsels gelöscht werden - soweit so klar.
    Jetzt frage ich mich, ob dies nur/erst auf Ersuchen des Insolvenzgerichts erfolgen kann/darf.
    Ist hier u. U. § 32 Abs. 3 InsO entsprechend anzuwenden?

  • Zur Eintragung des Insolvenzvermerks ins Handelsregister brauch ich doch auch kein Ersuchen, warum also für die Löschung? § 32 InsO ist für das Handelsregister nicht anzuwenden.

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