Guten Morgen:D,
eine Frage an die Insolvenz-Spezies.
Der Inso-Verwalter meines Einzelkaufmanns veräußert das Handelsgeschäft unter Firmenfortführung und meldet dies zusammen mit dem neuen Inhaber zur Eintragung in das Handelsregister an.
Der bereits eingetragene Inso-Vermerk muss bei Eintragung des Inhaberwechsels gelöscht werden - soweit so klar.
Jetzt frage ich mich, ob dies nur/erst auf Ersuchen des Insolvenzgerichts erfolgen kann/darf.
Ist hier u. U. § 32 Abs. 3 InsO entsprechend anzuwenden?
Löschung des Insolvenzvermerks im Handelsregister - § 31 InsO
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Tut mir leid, aber dazu finde ich überhaupt nichts
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Zur Eintragung des Insolvenzvermerks ins Handelsregister brauch ich doch auch kein Ersuchen, warum also für die Löschung? § 32 InsO ist für das Handelsregister nicht anzuwenden.
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Zur Eintragung des Insolvenzvermerks ins Handelsregister brauch ich doch auch kein Ersuchen, warum also für die Löschung? § 32 InsO ist für das Handelsregister nicht anzuwenden.
Wann aber löscht das Registergericht?
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