Wirkung Aufrechnung bei wechselseitigen KfB´s die aufgehoben werden!

  • Hallo habe mal eine Frage, die mich sehr beschäftigt.

    ich hatte letztens folgendes problem.

    Es gibt einen kfB zu gunsten der Partei A und einen KfB zu gunsten der PArtei B.

    A erklärt mit der Forderung aus dem KfB gegen B die Aufrechnung mit der Forderung des B. B hätte noch eine Restforderung aus dem KfB des A zu zahlen.

    später wird ein Vergleich geschloßen in einem parallelstreit in dem aber das obige verfahren mit den 2 wechselseitigen kfB´s mitverglichen werden.

    Im Vergleich wird mitgeregelt, dass A alle Kosten aller Rechtstreite gegen B zu tragen hat.

    Was ist nun mir der vorher schon erfoglten aufrechnung aus den Kostenfestsetzungsbeschlüßen?

    gilt diese dann nicht mehr? Liebe grüße

    also ich weiß hier nicht weiter. weiß auch nit mehr wo ich gucken soll! kann jemand helfen?

  • Das ist wirklich nicht eindeutig, ich würde beim Richter nachfragen und mir das erklären lassen. Unsere Richter sind bei so etwas sehr offen...

  • hmm, also wie ich das jetzt so nachgelesen habe, ist der anspruch durch die aufrechnung erloschen trotz späteren wegfalls der grundlage der kfB´s. und es besteht höchstens ein bereicherungsanspruch.

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