Eröffnung Beurteilung

  • Na, das Beurteilungssystem hier in Nds. ist aber auch nicht das Wahre.
    Ist es in anderen Bundesländern mittlerweile auch so, dass es einen Notenpool für den ganzen OLG-Bezirk gibt und nicht mehr als bis zu 10% der im Bezirk Beschäftigten, die nicht nur mit Rpfl.-Tätigkeit befasst sind, gut und sehr gut bekommen können? Es gibt dann immer Beurteilungskonferenzen, in denen die DirAGs auch über die Noten der an anderen Gerichten Beschäftigten mit zu entscheiden haben...
    Und jetzt ratet mal, wie viele an der Front noch mit gut und sehr gut beurteilt werden können?

  • Ja, liebes Ancalimon, das durften wir ja auch grad durchmachen... und es ging dabei auch nicht um die wahre leistung des Rechtspflegers, sondern im Endeffekt auch wieder nur um Dienstjahre. Ein junger RPfl., der mehr Leistung erbracht hat hat keine zwei bekommen, dafür aber ein RPfl., der schon länger im Dienst ist und weitaus weniger Leistung erbracht hat.
    Im Endeffekt alles sch.... Wie soll man denn eine 1 bekommen, wenn nur 10 % eine bekommen dürfen oder eine zwei, wenn nur 20 % eine haben dürfen. Bei einer Gruppe von sagen wir mal fünf A 10ern ist die 10 % Quote 0,5. Sprich: niemand bekommt eine 1!

  • Ich hab im letzten Bayerischen JMBlatt auch zwei Beförderungen zum JOI gesehen, die mit mir Prüfung gemacht haben. 1995!!

    was anderes: wie lange hat man eigentlich Zeit der Beurteilung zu widersprechen?

    In Bayern ist der Punkepool übrigens nicht der OLG-Bezirk, sondern -wie ich es erfahren durfte- nur das AG. Das engt den Spielraum gerade an kleinen Gerichten immens ein.

  • Also ich verstehe dich heideröschen. Früher habe ich ganz genau so gedacht. Wieso soll der junge Rpfl. der die bessere Leistung erbringt nicht auch die bessere Beurteilung bekommen. Aber gerade wenn ich an meine Jahrgansgkollegen denke, sehe ich dies inzwischen etwas anders. Vielleicht ist derjenige nicht so super gut wie ein jüngerer Kollege. Ich finde es aber auch nicht richtig, wenn er dann vielleicht 15 Jahre nach der Prüfung befördert wird, andere 5 Jahre nach der Prüfung. Da stimmt das Verhältnis nicht mehr

  • Ich hab im letzten Bayerischen JMBlatt auch zwei Beförderungen zum JOI gesehen, die mit mir Prüfung gemacht haben. 1995!! Das kann aber auch an evtl. Kinderauszeiten oder unterhälftiger Teilarbeitszeit liegen.

    was anderes: wie lange hat man eigentlich Zeit der Beurteilung zu widersprechen? siehe # 10 und # 11

    In Bayern ist der Punkepool übrigens nicht der OLG-Bezirk, sondern -wie ich es erfahren durfte- nur das AG. Tatsache? Das hat mir "mein" OLG aber anders erzählt ... :gruebel: Das engt den Spielraum gerade an kleinen Gerichten immens ein.



    ...

  • Ich hab im letzten Bayerischen JMBlatt auch zwei Beförderungen zum JOI gesehen, die mit mir Prüfung gemacht haben. 1995!!
    Das kann aber auch an evtl. Kinderauszeiten oder unterhälftiger Teilarbeitszeit liegen.



    Bei einem der beiden weiß ich, dass nichts derartiges vorliegt.

    In Bayern ist der Punkepool übrigens nicht der OLG-Bezirk, sondern -wie ich es erfahren durfte- nur das AG.
    Tatsache? Das hat mir "mein" OLG aber anders erzählt ... :gruebel:



    u.U. hat das OLG hier ja den Pool auch wieder aufgeteilt. Jedenfalls konnten 1998 bei der Erstbeurteilung von 3 JIs damals nur 18 Punkte vergeben werden.

  • Also ich kenne auch etliche Rechtspfleger in Sachsen, die bereits 1997 und früher Prüfung machten und noch JI sind., vor allem an einem kleineren Amtsgericht und in einer Fachgerichtsbarkeit.

    Wegen der oben erfolgten Anmerkung:

    Dürften aber nicht eigentlich Zeiten der Kindererziehung (Elternzeit) dem Beamten im Hinblick auf die Beförderung nicht zum Nachteil gereichen? :gruebel:

  • Also ich kenne auch etliche Rechtspfleger in Sachsen, die bereits 1997 und früher Prüfung machten und noch JI sind., vor allem an einem kleineren Amtsgericht und in einer Fachgerichtsbarkeit.

    Wegen der oben erfolgten Anmerkung:

    Dürften aber nicht eigentlich Zeiten der Kindererziehung (Elternzeit) dem Beamten im Hinblick auf die Beförderung nicht zum Nachteil gereichen? :gruebel:


    ... :wayne:, daran liegt es ja selbstverständlich nie...

  • Also ich kenne auch etliche Rechtspfleger in Sachsen, die bereits 1997 und früher Prüfung machten und noch JI sind., vor allem an einem kleineren Amtsgericht und in einer Fachgerichtsbarkeit.

    Wegen der oben erfolgten Anmerkung:

    Dürften aber nicht eigentlich Zeiten der Kindererziehung (Elternzeit) dem Beamten im Hinblick auf die Beförderung nicht zum Nachteil gereichen? :gruebel:




    Vom OLG Bamberg gibt es eine Mitteilung vom März 2007, dass nach Mitteilung des Bayer. Staatsministeriums der Justiz zukünftig die Dienstzeit von unterhälftig beschäftigten Teilzeitkräften in voller Höhe bei der Berechnung der Beförderungswartezeiten berücksichtigt wird. Eine rückwirkende Anrechnung erfolgt nicht.

    Vorher wurde die unterhälftige Teilzeit nur entsprechend auf die Wartezeiten angerechnet.

  • Ja, liebes Ancalimon, das durften wir ja auch grad durchmachen... und es ging dabei auch nicht um die wahre leistung des Rechtspflegers, sondern im Endeffekt auch wieder nur um Dienstjahre. Ein junger RPfl., der mehr Leistung erbracht hat hat keine zwei bekommen, dafür aber ein RPfl., der schon länger im Dienst ist und weitaus weniger Leistung erbracht hat.
    Im Endeffekt alles sch.... Wie soll man denn eine 1 bekommen, wenn nur 10 % eine bekommen dürfen oder eine zwei, wenn nur 20 % eine haben dürfen. Bei einer Gruppe von sagen wir mal fünf A 10ern ist die 10 % Quote 0,5. Sprich: niemand bekommt eine 1!



    Auf den ersten Blick sieht das natürlich frustrierend aus. Aber weil die Beurteilerkonferenzen auf Landgerichtsebene stattfinden, wird die Zahl der theoretisch den Quoten (10% sehr gut, 20% gut) entsprechenden Kandidaten gleich höher. Und es wäre unfair, bei kleineren Gerichten darauf zu pochen, dass ihre rechnerischen Quoten umgesetzt werden.

    Erfahrungsgemäß setzen auch die kleineren Gerichte ihre guten oder sehr guten Kandidaten durch, manchmal auch rechnerisch zu Lasten der größeren Gerichte.

    Wenn die Quoten im LG-Bezirk zu Bruchteilen überschritten werden (Bsp. Quote = 1,5, aber 2 Kandidaten erhalten die quotierte Note), wird das bislang auch akzeptiert.

    Ein "gut" oder gar ein "sehr gut" sind nun ziemlich selten geworden, haben allerdings einen hohen Wert erhalten, da Beförderungsentscheidungen nach Beurteilungsnoten nun recht einfach geworden sind.

    Gerechtigkeit ist mit dem System nicht erreicht; der Anspruch ist viel zu hoch. Das alte System hat aber nicht mehr funktioniert. Was nützt einem ein "sehr gut - oberer Bereich", wenn 60% diese Note haben und doch wieder das Dienstalter oder die Leistungsentwicklung als Unterscheidungs-kriterien hervorgekramt werden...

    Gruß
    eos

  • Die Beurteilungen nützen doch überhaupt nix, wenn jemand mit "hevorragend" von zwei verschiedenen Direktoren über Jahre hinweg beurteilt wird und trotzdem nicht befördert wird. Also was soll der Blödsinn!!!

  • Macht euch doch nichts vor: Der neue Notenpool hat mit leistungsgerechter Beurteilung und Beförderung nix zu tun. Auch hier wird man aus Sparwahngründen auf das tote Gleis geschoben. Das ganze Gelaber von oben ist doch ex tunc für die Katz!

  • Macht euch doch nichts vor: Der neue Notenpool hat mit leistungsgerechter Beurteilung und Beförderung nix zu tun. Auch hier wird man aus Sparwahngründen auf das tote Gleis geschoben. Das ganze Gelaber von oben ist doch ex tunc für die Katz!



    :zustimm:

  • Eben, also "Schnauze" halten, malochen und warten.... :aufgeb:und ab in den Püüh-Thread!

    Deswegen mache ich jetzt auch schon nach 11 Stunden Schluss ( ohne Mittagspause versteht sich, natürlich hatte ich da eine e.V)

  • Natürlich... :D

    Bei uns: Vorletzten Freitag um 11:55 h die berüchtigte e.V.
    Letzten Freitag: Ab 11:50 h gleich deren zwei! Man sollte diese Leute nach Hause jagen!

  • Macht euch doch nichts vor: Der neue Notenpool hat mit leistungsgerechter Beurteilung und Beförderung nix zu tun. Auch hier wird man aus Sparwahngründen auf das tote Gleis geschoben. Das ganze Gelaber von oben ist doch ex tunc für die Katz!



    Dem ist absolut nichts hinzuzufügen!:(

  • Ich muss mal gleich zum ersten Beitrag nachhaken. Was bedeutet denn … habe Beurteilung erhalten... und … Eröffnung steht noch an...
    Habe so meine Zweifel, ob das bei uns richtig läuft.
    Wir dürfen hier die Beurteilung beim Direktor ansehen und den Empfang dann direkt mit Unterschrift bestätigen. Mehr nicht. Also wenn man in der Eile tatsächlich Kritikpunkte fände, wäre eine Abänderung ja gar nicht mehr möglich!

  • So, wie von dir geschildert, kann ich mir den Ablauf nicht vorstellen.

    Du musst mal nach der für dein Bundesland geltenden Beurteilungsrichtlinie suchen bzw. sie dir von deiner Verwaltungsabteilung geben lassen.

    Regelmäßig wird zunächst die in Aussicht genommene Beurteilung erörtert (häufig verzichten die Beamten auf die Erörterung), dann wird die Beurteilung vom Erstbeurteiler unterschrieben (in diesem Stadium ist sie verwaltungsrechtlich noch nicht in der Welt) und an dessen Vorgesetzten weitergeleitet, bis der Letztbeurteiler (z. B. der PräsOLG) die Beurteilung unterzeichnet. Dann geht es wieder den Dienstweg runter, bis dir die Beurteilung eröffnet wird - dann ist sie in der Welt.

    Du kannst dir bei der Erörterung ganz sicher eine Kopie aushändigen lassen und einen Termin zur Besprechung am nächsten Tag vereinbaren, falls du Gesprächsbedarf siehst.
    Spätestens nach der Eröffnung kannst du eine Besprechung der Beurteilung verlangen und dich ggfs. auch schriftlich dazu äußern.

  • Also in Bayern wird die fertige Beurteilung mit allen relevanten Unterschriften in der Hierarchie auch eröffnet, man unterschreibt und erhält ein Exemplar für sich.

    Wäre man mit der Richtung nicht einverstanden, könnte man im sog. Vorgespräch Bedenken äußern, die dann ggf. noch eingearbeitet werden oder nicht. Ist man mit der eröffneten Beurteilung nicht einverstanden, kann man Einwendungen erheben.
    So viel zum Formalen.

    Wie erfolgversprechend Einwendungen sind, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Das wird dann im Verwaltungs(gerichts-)weg geklärt.

    Gerechte Beurteilungen wird es in absoluter Reinform ohnehin nie geben können und vermutlich wird auch alle paar Beurteilungsperioden ein anderes System eingeführt werden müssen, um die Schwächen und Unwuchten auszumerzen und dafür neue in Kauf zu nehmen.
    Der Thread hier ist ja schon etwas älter; für Bayern erstaunt es mich, wie schnell die Regelbeförderungen zumindest am Anfang jetzt gehen. Da musste mein Abschlussjahrgang noch deutlich länger warten. Das freut mich natürlich für die jungen Kollegen.

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