Eröffnung Beurteilung

  • Hallo,

    ich habe nun meine neue Regelbeurteilung erhalten. Mit einigen Einzelpunkten bin ich nicht richtig einverstanden. Die Eröffnung steht noch an.

    Bringt es etwas die Einwände in dieser vorzubringen? Lassen sich bei euch ggf. die Beurteilenden zu einer Änderung überzeugen? Oder sollte ich einfach eine schriftliche Stellungnahme verfassen und diese der Beurteilung beifügen lassen? Welche Auswirkungen hat eigentlich eine solche schriftlich Äußerung des Beurteilten?

    Ich bin etwas ratlos, zumal die Beurteilungsverordnung im Vergleich zur letzten Beurteilung geändert wurde und die Bezeichnungen der einzelnen Bewertungspunkte und die Punkteskala sich geändert haben und hoffe daher auf Hilfe.

  • Ich hatte die Beurteilung hier mit der Direktorin durchgesprochen und auf einige Änderungen hingewirkt. Zwar konnte oder wollte sie die Endnote nicht abändern aber es gab hier und da ein paar Ergänzungen.

    Und da auch bei mir zwischen dieser und der vorhergegangenen Beurteilung das System gewechselt wurde und die Noten daher nicht mehr direkt vergleichbar sind, habe ich einen Zusatz im textlichen Teil erreicht, aus dem hervor geht, dass die Leistungen im jetzigen Beurteilungszeitraum im Vergleich zum vorherigen Zeitraum aus der Vor-Berurteilung weiter verbesser wurden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Welche Auswirkungen hat eigentlich eine solche schriftlich Äußerung des Beurteilten?



    Zunächst Keine.
    Die Gegendarstellung wird - zusammen mit der Beurteilung - zur Personalakte genommen. Wird irgendwann auf die Beurteilung zurückgegriffen, wird sie immer zusammen mit der Gegendarstellung gelesen. Welche Schlussfolgerung dann aus der Beurteilung und der Gegedarstellung gezogen wird, steht in den Sternen.
    Zumindest hat man mit einer Gegendarstellung gezeigt, dass man nicht alles hinzunehmen bereit ist.
    Deshalb sollte man zum Mittel der Gegendarstellung nur dann greifen, wenn einem die Sache wichtig ist.
    Letztlich sind alle Beurteilungen subjektive Meinungsäußerungen, dem einen gefällt man, dem anderen missfällt man.
    Auf jeden Fall würde ich mich gegen unrichtige Tatsachenbehauptungen mit einer Gegendarstellung zur Wehr setzen.

  • also mein gespräch mit der direktorin hat ergeben, dass ich in einem unterpunkt etwas besser beurteilt wurde, letztlich aber die endnote (wegen des notenpools etc.) nicht verändert wurde. was aufgrund der minimalen Änderung auch nicht zu erwarten gewesen wäre.
    ich denke ein persönliches gespräch (wenn der direktor oder die dierktorin gesprächsbereit sind) ist besser als eine schriftliche eingabe

  • also mein gespräch mit der direktorin hat ergeben, dass ich in einem unterpunkt etwas besser beurteilt wurde, letztlich aber die endnote (wegen des notenpools etc.) nicht verändert wurde. was aufgrund der minimalen Änderung auch nicht zu erwarten gewesen wäre.
    ich denke ein persönliches gespräch (wenn der direktor oder die dierktorin gesprächsbereit sind) ist besser als eine schriftliche eingabe



    Das denke ich auch, zumal das die bessere Alternative ist. Der "Notenpool" ist allerdings ein Wort, wo mir sofort die Galle hoch kommt.
    Bei uns stehen nächstes Jahr (wohl) zwei Beförderungen an, noch ist niemand nach Punkten beurteilt worden. Ich bin wirklich mal gespannt, wie das dann aussieht.

  • Das Gespräch zu suchen, ist sicher richtig. Auf großes Einlenken hoffe ich da jedoch nicht.

    Müsste ich die Stellungnahme daher schon vorsorglich fertigen und zum Termin mitnehmen oder kann diese später (in den nächsten Tagen) nachgereicht werden?

  • Aus dem Bauch heraus: 
    Ich würde eine Stellungnahme hinterher fertigen, sonst kann es zu einem missverständlichen Eindruck kommen: Wenn Du nicht nach meinem Willen einlenkst, habe ich hier schon etwas vorgefertigt. Wenn aber das zunächst stattfindende Gespräch erfolglos bleibt, kann man sich anschließend einlassen und zeigt so seine Beharrlichkeit zum eigenen Standpunkt evtl. sogar unter Einbeziehung des Gespräches.

  • Bei meiner letzten Beurteilung letztes Jahr kam es mir etwas spanisch vor, dass bis auf das Datum alles identisch war, mit der von davor, also hab ich erstmal nett nachgefragt auf der Verwaltungsgeschäftsstelle.
    Dort kam dann der Satz "Oh nein, haben wir jetzt etwa die falsche ausgedruckt"?

    Ja, so war es dann auch.
    Mit der Anderen war ich zufrieden.
    Gespräche darüber hätte ich allerdings mit der Geschäftsleitung und nicht mit dem Direktor führen müssen, denn an meinen drei Behörden an denen ich bislang war, machte das der GL, der Direktor setzte nur seine Unterschrift drunter.
    Ein Gespräch mit dem hätte daher rein gar nichts gebracht.

  • Aus dem Bauch heraus: 
    Ich würde eine Stellungnahme hinterher fertigen, sonst kann es zu einem missverständlichen Eindruck kommen: Wenn Du nicht nach meinem Willen einlenkst, habe ich hier schon etwas vorgefertigt. Wenn aber das zunächst stattfindende Gespräch erfolglos bleibt, kann man sich anschließend einlassen und zeigt so seine Beharrlichkeit zum eigenen Standpunkt evtl. sogar unter Einbeziehung des Gespräches.


    :zustimm: Und zwar voll und ganz!

    Erst nach dem Gespräch bist Du in der Lage, das auch noch einzubauen.
    Es empfiehlt sich die Politik der kleinen Schritte.

  • Nein, aber die Glaubwürdigkeit einer Gegendarstellung könnte möglicherweise leiden, wenn sie erst sehr lange nach der Eröffnung der Beurteilung, die der Beamte mit Datum und Unterschrift bestätigt, zur Personalakte gereicht wird.

  • Und die Begründung, dass vom damaligen Direktor Repressalien zu befürchten gewesen wären, kommt auch nicht wirklich gut ... Ergo: Abhaken, vergessen und weiter im Text :cool:.

  • warte bís zum Gespräch, bereite dich moralisch drauf vor:cup: und erläutere dann in dem Gespräch sachlich, was dich stört und wo du etwas besseres erwartest
    ob daraus eine bessere Beurteilung wird, glaube ich zwar nit, aber du kannst dir immerhin die Argument deines Gegenüber gründlich überlegen und evtl. direkt erwidern
    Gegendarstellung erst nach dem Gespräch, je nachdem wie es lief;)
    beachte aber auch, dass die neue StufenBeurteilung nicht mehr viel mit dem alten System zu tun hast, ist zwar:mad: aber leider wahr

  • Also in Thüringen ist es unwahrscheinlich wichtig eine gute Beurteilung zu bekommen. Bei Beförderungen zählen nur noch die Beurteilungen, egal wie lange man wartet. Es gibt Kollegen, die `96 Prüfung hatten und immer noch auf die erste Beförderung warten. Sie müssen auch noch bis zur nächten Beurteilung warten, da Anlassbeurteilungen nicht zugelassen werden.

  • Es gibt Kollegen, die `96 Prüfung hatten und immer noch auf die erste Beförderung warten. Sie müssen auch noch bis zur nächten Beurteilung warten, da Anlassbeurteilungen nicht zugelassen werden.



    Verstehe ich das richtig, immer noch A9?

  • Ja!!!!
    Es gibt aber auch andere (LG, OLG oder Ministerium) die schon A 11 sind. Da kann man sich vorstellen wie hoch motiviert die "kleinen" Leute beim Amtsgericht sind.



    Das ist einfach nur ein Skandal. Bei uns sind alle mindestens A 10, viele A 11. Wir haben sogar einen im Ministertium, der ist mittlerweile A 12!!

    Als ich ihn das letzte Mal getroffen habe, meinte er nur, er wird so lange mit der "Taschenlampe leuchten" bis er A 13 ist und dann krank werden.
    Ich glaube ihm jedes Wort.

  • In Thüringen ist es auf Grund der schlechten Haushaltslage allgemein schlecht mit Beförderungen. Früher gab es dann noch die Anweisung, dass man in der ersten Beurteilung nie mehr als "entspricht den Anforderungen" bekommen konnte. Es gab nur ganz wenige Ausnahmefälle bei den Amtsgerichten. Auch bei den nächten Beurteilungen musste man im "Rahmen" bleiben. Zu dem Zeitpunkt gab es aber noch Richtlinien, wonach man mit einer bestimmten Beurteilung so und solange warten musste. Das gibt es jetzt nicht mehr. Hat ein Kollege im Land, der z.B. erst 2000 die Prüfung gemacht hat, eine bessere Beurteilung, wird der Kollege befördert. Die Änderung ist gekommen nachdem auf Grund der schlechten Beförderungsaussichten einige Beamte Konkurrentenklage erhoben haben. Und da geht es nunmal nach dem Leistungsprinzip.

    Blöd ist halt auch, dass keine Anlassbeurteilungen wegen einer Beförderung zugelassen werden.

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