Welcher Berechtigte

  • Hallo Leute -
    eigentliche habe ich mich in einer Sache schon halbwegs entschieden - nur richtig ???

    Also: PKH mit Raten, Raten werde gezahlt bis zum Ende, dann Festsetzung und Auszahlung der Differenzvergütung an den Anwalt. Problem: in der Zwischenzeit ist dem Anwalt die Zulassung entzogen worden und ein Kanzleiabwickler bestellt worden.

    Das Geld muss zurück gefordert werden (klar), aber muss auch die Festsetzung geändert werden ? M.E. nicht, da der Berechtigte bleibt und nur die Empfangsberechtigung sich geändert hat, oder ?
    Und muss ich an den Kanzleiabwickler erneut auszahlen bevor ich das Geld von dem ehemaligen Anwalt zurück habe? Der Abwickler hatte sich erst nach Auszahlung zur Akte gemeldet, die Entziehung der Zulassung war aber deutlich früher und anderen Kollegen wohl auch bekannt.

  • Liebe Tante,

    da würd' ich mir erst mal keinen großen Kummer machen :)

    Der RA war persönlich beigeordnet, die Festsetzung lautete auf ihn persönlich (nicht auf die Kanzlei), und die Auszahlung dürfte ja wohl auf das Konto gegangen sein, das im Festsetzungsantrag angegeben war. Wenn der Abwickler dieses Konto nicht rechtzeitig gesperrt hätte, wäre das zunächst mal sein Problem.

    Im übrigen würde ich mit §§ 412, 407 I BGB argumentieren, wobei es grundsätzlich nicht auf Kennen-Können oder Kennen-Müssen, sondern auf positive Kenntnis der den Anspruchsübergang begründenden Tatsachen (aus welchen §§ ergibt der sich eigentlich bei der Abwicklung??) ankommt - vorliegend also zumindest von der Entziehung der Zulassung oder der Bestellung des Abwicklers.

  • Im hiesigen Bezirk ist auch einem RA die Zulassung entzogen worden. Da mache ich die Fesetzung auch regelmäßig noch zu Gunsten dieses RA. Nur die eigentliche Auszahlung erfolgt auf ein vom Abwickler benanntes Konto.

    In deinem Fall ist daher an der Fesetzung m.E. nichts zu ändern. Warum auch ?

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ich habe ein etwas ähnliches Problem.
    Der damals beigeordnete Rechtsanwalt ist zwischenzeitlich nicht mehr im Dienst. Ich wollte die Differenzvergütung auszahlen. Das Konto gibt es nicht mehr. Der ehemalige Rechtsanwalt ist auch nicht erreichbar.
    Von der Rechtsanwaltskammer habe ich erfahren, wer die Abwicklung übernommen hatte. Dieser Rechtsanwalt hat jetzt aber auch nur mitgeteilt, dass sein Amt schon länger beendet sei. Die Abwicklung (auch seine Vergütung) sei von der Rechtsanwaltskammer bezahlt worden.
    Er hat deshalb angeregt, der Rechtsanwaltskammer die Vergütung auszuzahlen.

    Ich hätte jetzt aber eher zur Hinterlegung tendiert. Eigentlich würde die Vergütung ja dem beigeordneten Rechtsanwalt zustehen.

    Hatte jemand dieses Problem vielleicht schon mal oder weiß, was jetzt zu machen ist?

  • Ich hätte jetzt aber eher zur Hinterlegung tendiert. Eigentlich würde die Vergütung ja dem beigeordneten Rechtsanwalt zustehen.

    Hatte jemand dieses Problem vielleicht schon mal oder weiß, was jetzt zu machen ist?

    Ich hatte dieses Problem noch nicht, würde es aber ebenfalls über die Hinterlegung lösen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)


  • Ich hatte dieses Problem noch nicht, würde es aber ebenfalls über die Hinterlegung lösen.


    Bei der Lösung:
    Wenn würdest Du im Hinterlegungsantrag als Auszahlungsberechtigten angeben ?

    Als Empfangsberechtigte würde ich

    a) den beigeordneten RA und
    b) die Staatskasse (mit dem Az. des Festsetzungsverfahrens)

    angeben.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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