Dolmetscherkosten abrechnungsfähig?

  • Es wurden 2 Angelegenheiten bewilligt.

    Antragstellerin ist Ausländerin. Wahrscheinlich konnte Sie nicht gut genug Deutsch (ich hab den Schein damals nicht bewilligt).

    Jedenfalls ist es so, dass der Anwalt einen Dolmetscher für die türkische Sprache beauftragt hat und die Kosten für den Dolmetscher in Höhe von 95,70 Euro zzgl. seiner Vergütung abgerechnet hat.

    Dolmetscherkosten erstattungsfähig?

  • Bei uns leben 20000 Türken, daher gibt es hier keine Dolmetscherkosten. Jeder Türke kennt in seiner Umgebung jemanden, der ausreichend deutsch spricht. Sollte in Berlin nicht anders sein.

  • Ok, hab mir die Kommentierung durchgelesen.

    Werde diese Kosten zurückweisen:

    Hätte nebenan bei der Anwaltskammer sich nen türkischen Anwalt empfehlen lassen können - daher keine notwendigen Kosten

  • Zu Dolmetscherkosten siehe RVG, Gerold/Schmidt u.a., 16. Aufl., RZ 14 zu § 46.



    Was steht da grob drin? Hab keinen... :(



    Kosten eines Dolmetschers, die notwendig waren, damit der RA überhaupt Infos erlagen konnte, muss die Staatskasse nach dem JVEG ersetzen. Es wird zudem noch auf eine Entscheidung des BVerfG verwiesen.

  • Ich würde das Thema gerne nochmals aufgreifen.
    Ich habe hier einen Antrag auf Beratunghilfevergütung. Darin werden auch Dolmetscherkosten geltend gemacht. Es handelt sich hierbei um einen Dolmetscher für Gebärdensprache.
    Sind diese Kosten erstattungsfähig? Wenn ja in welcher Höhe??

  • Ich würde mal nachfragen, für was der Dolmetscher notwendig ist. In der BerH kann er erstattungsfähig sein. Andere Möglichkeiten ( Freunde/Vereine etc). sind aber zunächst zu beanspruchen.

  • Andere Hilfemöglichkeiten beim Dolmetschen? Bitte nicht. Nicht ein jeder, der leidlich zwei Sprachen spricht, ist auch ein fähiger Sprachmittler. Vor meiner Nase ist eine der renommiertesten Dolmetscherunis in D, und ich kann nur sagen: nehmt NICHT die Freunde/Bekannten o.ä. als Sprachmittler. Die fachliche und sprachliche Kompetenz, etwas in zwei Sprachen zu verstehen und "rüberzubringen", was aufgrund des meist juristischen Hintergrundes nicht einmal jeder deutschsprachige Normalbürger versteht, ist eine Sache. Haftungsrechtlich hätte ich auch Bauchweh, wenn aufgrund einer Fehldolmetschung was in die Binsen geht. Es kann sicher einfach gelagerte Einzelfälle geben wo es eine "andere Möglichkeit" ist, aber der Regelfall ist es nicht. Nur meine Meinung...

  • Deswegen ja das gute Beispiel:

    Berlin = türkischer Muttersprachler als deutscher RA (gibts hier mehr als man glaubt)

    Funktioniert schlecht mit der Gebärdensprache. Das ginge dann tatsächlich etwas zu weit.

  • Andere Hilfemöglichkeiten beim Dolmetschen? Bitte nicht. Nicht ein jeder, der leidlich zwei Sprachen spricht, ist auch ein fähiger Sprachmittler.



    Jein. Es gibt hier Vereine, in denen ausgebildete Gebärdensprachler sitzen. Deren Aufgabe ist, Gehörlosen z.B. bei Ämtern zu helfen.

  • Solche Vereine habe ich auch im Hinterkopf - wobei es natürlich auch eine Frage des Wohnsitzes des Betroffenen ist. In meiner Gegend würde ich die Inanspruchnahme aufgrund der großen Entfernung nicht verlangen, in großen Städten eher - gilt also auch wieder die Floskel
    Es kommt drauf an...

  • Das meinet ich!
    Erstattungsfähig sind Dolmetscherkosten nur im notwendigen Umfang. Zu prüfen ist, ob die Hinzuziehung eines Dolmetschers überhaupt erforderlich ist und ob nicht etwa durch andere Personen, etwa durch Verwandte oder Arbeitskollegen, auch eine Verständigung möglich ist, ohne dass Kosten entstehen (LG Bochum, Beschl. v. 25.10.2001, JurBüro 2002, 147).

  • Die angehängte Diskussion befasste sich mit der Gebärdensprache. Wir haben hier beim Standesamt einen Kollegen, der als Dolmetscher für Gebärdensprache arbeitet. Bei juristischen Sachverhalten gerät er aber ins Schwimmen, da der Wortschatz sehr beschränkt ist. Vereinbarung, Vergleich, Vertrag - alles ein Wort. Die Verweis auf Schriftsprache sei in der Beratung wenig hilfreich. Und die Gespräche dauern, dauern, dauern

  • Genau da liegt auch mein Problem mit den Verwandten als Dolmetscher. Wird sicher oft gemacht, und meist klappt es ja auch. Aber für manchmal leider notwendige feinere Differenzierungen ist sowas ne knifflige Sache. Wenn der Mandant schon nur die Volksschule besucht hat und mit Mühe den Namen schreiben kann, der deutschsprachige Sohn die Hauptschule auch mit untermittelprächtigem Erfolg besuchte, fängt der Anwalt irgendwann auch an graue Haare zu kriegen (Prachtbeispiel: die Parabolantenne, Zulässigkeit in der WEG und nach der öff-rechtl. Gestaltungssatzung...:wechlach: ) Nunja. Ich würds am Einzelfall aufhängen, wenn der Fall komplex ist, Dolmetscher +, wenn es ein einfacher Sachverhalt mit wenig "Juristensprech" ist, evt - . Und bedenkt bitte immer wofür die Anwälte alles haftbar gemacht werden, sowas ist schon eine sogenannte "Haftungsfalle".

    Gruss aus der Pfalz

    Wolfgang Sorge

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