Aufgebot Grundschuldbrief

  • Hi,
    mein erstes Verfahren dieser Art.
    Kraftloserklärung wird durch Gl. beantragt, mit dem Hinweis, dass Brief nicht mehr auffindbar sei und die Akte nach 10 Jahresfrist vernichtet worden sei.
    Erklärung brauch ich ja dann vom Grundstückseigentümer keine.
    Der Gläubiger hatte aber den Brief im Wege der Abtretung erhalten. Dieses ist auch im Grundbuch so eingetragen, also keine Vorlage der Abtretungserklärung mehr notwendig, oder?
    Demnach brauch ich nur noch einen begl. Handelsregisterauszug hinsichtlich der Bank, wer den Antrag stellen darf.
    Hab' ich sonst noch was vergessen:confused:???



  • Ich denke es passt so, bei uns müssen die Angaben im Antrag (Verlust/Vernichtung) noch zur Glaubhaftmachung an Eides statt versichert werden . . . ;)

  • Und ein Blick in die Grundakte kann nicht schaden. An wen wurde der Brief nach Eintragung der Abtretung übersandt? Da ist vieles schon passiert ...

  • Ich lasse mir immer noch versichern, dass über das Recht nicht außerhalb des Grundbuchs verfügt worden ist.
    Wenn die Bank, die im Grundbuch eingetragen ist, den Antrag stellt, ist das für mich ausreichend - verlange dann keine Nachweise zur Vertretungsberechtigung der "Unterschreiber".



  • Interessant. Es handelt sich aber schon um eine Grundschuld mit Brief, oder? Ich frage auch immer nach einer Kopie des Entwurfs des Grundschuldbriefs (wegen der Gruppe und der Nummer des Grundschuldbriefs, die geben wir im Aufgebot und im Ausschlussurteil immer genau an).

  • Hab mal eine Frage (vorwiegend an die Kollegen im Grundbuchamt, die sich vllt. in dieses Thema verirren...):

    Was verfügt Ihr eigentlich, wenn Ihr vom Zivilgericht die Ausfertigung des Ausschlussurteils bzgl. des GS-Briefes zur Grundakte ("mit der Bitte um Kenntnisnahme") bekommt? Z.d.A. und weglegen, oder weiträumige Frist oder irgendwas ganz anderes?

    [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/xmas/d018.gif]

  • Hab mal eine Frage (vorwiegend an die Kollegen im Grundbuchamt, die sich vllt. in dieses Thema verirren...):

    Was verfügt Ihr eigentlich, wenn Ihr vom Zivilgericht die Ausfertigung des Ausschlussurteils bzgl. des GS-Briefes zur Grundakte ("mit der Bitte um Kenntnisnahme") bekommt? Z.d.A. und weglegen, oder weiträumige Frist oder irgendwas ganz anderes?

    [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/xmas/d018.gif]



    [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/traurig/a010.gif] Keine Tipps? [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/traurig/a010.gif]

  • Du kriegst ja komische Post vom Zivilgericht. :gruebel: Wir schicken unser Ausschlussurteil nicht ans GBA, es sei denn, wir werden ausdrücklich drum gebeten (z. B., weil die Löschung schon beantragt ist).

  • Du kriegst ja komische Post vom Zivilgericht. :gruebel: Wir schicken unser Ausschlussurteil nicht ans GBA, es sei denn, wir werden ausdrücklich drum gebeten (z. B., weil die Löschung schon beantragt ist).



    Ich bekomme vom Zivilgericht sowohl zunächst eine Ausfertigung des Aufgebots als auch eine Ausfertigung des Ausschlussurteils z. K..

    Aus der Anzahl der Antworten kann man aber wohl schließen, dass sich die meisten (Grundbuch-)Kollegen entweder nicht hierher verirrt haben oder/und keine Ausfertigung bekommen und sich daher damit nicht auseinandersetzen müssen.

    Auf jeden Fall :dankescho an giraffenfreundin, dass du geantwortet hast! [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/xmas/a014.gif]

  • Ich habe während meiner gesamten Grundbuchtätigkeit niemals von Amts wegen ein Ausschlussurteil des Zivilgerichts (geschweige denn, das Aufgebot als solches) erhalten.

    Wozu auch?

    Das Verfahren auf Erteilung eines neuen Briefes (§ 67 GBO) ist ein Antragsverfahren und im Rahmen dieses Verfahrens ist das Ausschlussurteil ohnehin vom Antragsteller vorzulegen.

  • Hab mich gerade erst hierher verirrt. ;)

    Wir bekommen immer eine Ausfertigung des Ausschlussurteils vom Zivilgericht zur Grundakte übersandt. Da ich es gar nicht anders kenne, habe ich gedacht, das wäre überall so.

    Ich notiere erst mal eine längere Frist, falls sonst noch nichts in der Akte ist, da in der Regel das Recht gelöscht werden soll. Meistens kommt dann tatsächlich irgendwann ein Löschungsantrag. Wenn nichts kommt, wird die Akte eben wieder weggehängt.

    Life is short... eat dessert first!

  • Dann erst mal :welcome:an Mola an diesem - ich geb es ja zu - eher untypischen Platz für Grundbuchfragen... ;)

    Bei uns wird es auch so gehandhabt wie bei Mola.

    Zumindest schaden dürfte die Mitteilung des Zivilgerichts nicht (schlimmstenfalls nur die Grundakte um zwei Blätter dicker machen...).

  • Die Übersendung eines Urteils in eine kostenverursachende Maßnahme, die in Zeiten knapper Resourcen umso mehr der rechtlichen Begründung bedarf. Wie sieht die denn aus, bei der Übersendung des Urteils oder gar des Aufgebots an das GBA?

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