Einladung zur MV

  • Wenn er will, dass die Satzungsänderung irgendwann eingetragen wird, wird er das müssen.

    In Bezug auf Deinen Antrag hätte ich jetzt eine Rücknahme des Antrags angeregt oder ihn zurückgewiesen, da keine wirksame Satzungsänderung beschlossen wurde.

    Achso okay, danke für den Hinweis... Total lieb! Dazu habe ich nämlich auch nirgendwo etwas gefunden, ob der Antrag jetzt spätestens zurückzuweisen und neu zu stellen ist oder ob der Mangel behoben werden kann.

  • Das wird unterschiedlich gehandhabt.
    Die Anmeldung dürfte lauten: "In der Versammlung vom x.x. wurde die Änderung der Satzung in § x beschlossen."
    In dieser Versammlung wurde die Änderung ja nun gerade nicht beschlossen. Dies spricht für mich für eine Rücknahme/Zurückweisung.

    Es gibt durchaus Kollegen, die dem Verein die Chance geben, auf einer neuen Versammlung den Mangel zu beheben.
    Hier muss man aber häufig lange warten, da viele Vereine mit der Behebung auf die reguläre Versammlung im nächsten Jahr warten.

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