Verwarngeld

  • Kann mir jemand sagen, wie man ein Verwarngeld vollstreckt? Der Verurteilte ist 10 km/h zu schnell gefahren. Ist ein Verwarngeld vielleicht nur ein anderer Begriff für Ordnungsgeld?

  • Ich würde eher sagen, ein Verwarngeld "bietet" die Polizei oder die Bußgeldbehörde an, bevor sie ein Bußgeld festsetzt. Wird dieses nicht angenommen, also gezahlt, wird ein Bußgeld festgesetzt... eine Vollstreckung eines Verwarngeldes dürfte es daher m. E. gar nicht geben...

  • Das mit dem Verwarngeld hat ja auch einen guten Grund. Das Verwarngeld fließt in das Budget der Polizei, dass Bußgeld dagegen nicht.

  • Rechtsgrundlage für ein Verwarnungsgeld ist § 56 OWiG:

    (1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.

    (2) Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro.

    (3) Über die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1, die Höhe des Verwarnungsgeldes und die Zahlung oder die etwa bestimmte Zahlungsfrist wird eine Bescheinigung erteilt. Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben.

    (4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist.

  • Danke für die schnellen Antworten. In meinem Fall wurde Herr X tatsächlich verurteilt, ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro zu zahlen. Damit sollte dann wohl das Bußgeld gemeint sein.

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