Ausländer u Sperre f dt Fahrerlaubnis

  • Hallo,

    ich hab hier ne Vollstreckungseinleitung bzgl eines Ausländers, der keine Fahrerlaubnis hat. Er hat eine Sperre für Dtl. bekommen.

    Wem teile ich das denn jetzt mit? Dem KBA? Normalerweise kommt ja der endgültige Sperrvermerk auf den Fs, aber hier??

  • Naja, vielleicht habe ich vergessen zu erwähnen, dass der Ausl. auch im Ausland wohnt...



    Ändert m.E. dennoch nichts, wenn ich mich recht erinnere!



    Das Problem wird dann sein, das zuständige Strassenverkehrsamt (Mistra 45 Abs. 1) und die örtliche Polizei (Mistra 45 Abs.3) festzustellen, da der VU ja keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Man könnte evtl noch auf den letzten Aufenthaltsort abstellen.

    Es reicht jedoch m.E. aus eine Mitteilung an das KBA zu machen. Sollte der VU einen FS in Deutschland beantragen würde eh ein Auszug aus dem VZR erfordert werden, daraus würde die isolierte Sperre dann hervorgehen und es kann nichts anbrennen.



  • Ja KBA reicht, dank Vernetzung!

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