Hallo, vielleicht kann mir jemand zu diesem Thema weiterhelfen:
Sachverhalt:
Der Gläubiger hat an einem Schiff (Wert 5000 Euro) eine Reparatur durchgeführt (20000 Euro). Der Schuldner hat nicht gezahlt und jetzt Insolvenz angemeldet. Der Inso-Verwalter hat das Schiff aus der Masse freigegeben, dem Gläubiger den Brief etc. ausgehändigt und ihm gesagt er könne das Schiff jetzt verkaufen.
Meiner Meinung nach geht das nicht, da das Schiff ja aufgelassen werden muss und hierbei der Eigentümer handeln muss.
Ich gehe daher davon aus, dass entweder der Schuldner dem Verkauf zustimmen muss oder der Gläubiger die Versteigerung beantragen muss.
Der Gläubiger hat ein Pfandrecht erworben, muss er das erst durch Eintragung einer Schiffshypothek sichern lassen?
Hat jemand eine Idee wie er am besten vorgeht?
Gruß AG
Abgesonderte Befriedigun (Schiff)
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Ich würde aufs Werkunternehmerpfandrecht tippen, das muss nirgends eingetragen werden.
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PS § 648 II BGB könnte es auch sein.
Entweder er verwertet das Pfandrecht oder die Sicherungshypothek nach den jeweiligen Regeln. -
Ja ist das Schiff denn überhaupt im Schiffsregister eingetragen? Da steht ja nun nicht jedes Buddelschiff drin?:)
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Sofern es sich um ein im Schiffsregister eingetragenes Schiff handelt, wäre eine Versteigerung gem. §§ 162 ff. ZVG wohl der richtige Weg.
Ohne Eintragung fällt das Schiff vermutlich unter die Bestimmungen zur Verwertung beweglicher Gegenstände.
Einzelheiten sind mir aber auch nicht bekannt.
Dumme Frage:
Wieso befasst du dich als Rpfl mit den Vollstreckungsmöglichkeiten des Gläubigers ? Rechtsberatung ? -
Das Schiff ist im Schiffsregister eingetragen.
Den Vater darf man bestimmt beraten -
Den Vater darf man bestimmt beraten
Ach so. Na dann - gegen Zahlung einer mehr oder weniger geringen Gebühr, als Geschenk im Familienkreis ...
Viel Erfolg.
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