Abgesonderte Befriedigun (Schiff)

  • Hallo, vielleicht kann mir jemand zu diesem Thema weiterhelfen:

    Sachverhalt:

    Der Gläubiger hat an einem Schiff (Wert 5000 Euro) eine Reparatur durchgeführt (20000 Euro). Der Schuldner hat nicht gezahlt und jetzt Insolvenz angemeldet. Der Inso-Verwalter hat das Schiff aus der Masse freigegeben, dem Gläubiger den Brief etc. ausgehändigt und ihm gesagt er könne das Schiff jetzt verkaufen.
    Meiner Meinung nach geht das nicht, da das Schiff ja aufgelassen werden muss und hierbei der Eigentümer handeln muss.
    Ich gehe daher davon aus, dass entweder der Schuldner dem Verkauf zustimmen muss oder der Gläubiger die Versteigerung beantragen muss.
    Der Gläubiger hat ein Pfandrecht erworben, muss er das erst durch Eintragung einer Schiffshypothek sichern lassen?
    Hat jemand eine Idee wie er am besten vorgeht?

    Gruß AG:gruebel:

  • Sofern es sich um ein im Schiffsregister eingetragenes Schiff handelt, wäre eine Versteigerung gem. §§ 162 ff. ZVG wohl der richtige Weg.
    Ohne Eintragung fällt das Schiff vermutlich unter die Bestimmungen zur Verwertung beweglicher Gegenstände.
    Einzelheiten sind mir aber auch nicht bekannt.

    Dumme Frage:
    Wieso befasst du dich als Rpfl mit den Vollstreckungsmöglichkeiten des Gläubigers ? Rechtsberatung ?

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