Aufgebot Sparbuch durch Vorerbin

  • Habe hier einen Aufgebotsantrag auf verschwundenes Sparbuch. Inhaber des Sparbuchs ist verstorben. Ehefrau des Erblassers hat den Aufgebotsantrag gestellt unter Hinweis auf ein Testament in Grundakte. Im Grundbuch wurde sie als Vorerbin eingetragen. Nacherbe ist der Sohn. Die Nacherbfolge tritt bei Tod oder Wiederheirat der Vorerbin ein. Was muß ich beim Aufgebotsverfahren beachten?

  • Es ist anzuraten, nachzufragen, ob das Guthaben des Sparbuchs nicht veröffentlicht werden soll. Eigentlich gehört es mit zum Veröffentlichungstext. Hier hatte es diesbezüglich mal Ärger gegeben und seitdem wird das Guthaben nur dann mit veröffentlicht, wenn der Antragsteller nichts dagegen sagt.
    Ansonsten kurz und knackig wie juris 2112. ;)

  • Es ist anzuraten, nachzufragen, ob das Guthaben des Sparbuchs nicht veröffentlicht werden soll. Eigentlich gehört es mit zum Veröffentlichungstext.



    Ich veröffentliche das Guthaben nie und wüsste auch nicht, warum es veröffentlicht werden sollte.

  • Hier wurde es früher als zum Standard-Veröffentlichungstext gehörend immer mit veröffentlicht. Frage mich nicht, weshalb (das haben wir schon immer so gemacht). Nunmehr ist es damit hier auch so gut wie vorbei. Der Meckerer hatte nicht mal so ganz Unrecht bei einer 6-stelligen Summe... :eek:

  • PS:
    Dein "Avatar" (den Ausdruck habe ich heute erst gelernt) finde ich echt spitze ! Muss immer noch schmunzeln. Besonders der große Zeh rechts hat's mir angetan.

    Signatur ist natürlich auch nicht schlecht (ein Körnchen Wahrheit scheint mir dran zu sein).

  • Thx! Den grünen Kollegen fand ich auch auf Anhieb sympathisch. :D

    Die Sig. stammt übrigens aus unser Lokalpresse, leider ohne Quellenangabe. Den Avatar fand ich auch zutreffend, so dass er gleich verarbeitet werden musste. ;)

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