anrechenbare Haftzeiten

  • Ich hab hier einen Fall, wo der VU bereits am Vorabend einer Verhandlung aufgrund eines Vorführungsbefehles festgenommen wurde.

    Ist das ne anrechenbare Haftzeit??

  • Laut HRP, 6. Auflage, RNr 162 ist auf die Strafe anzurechnen, eine Haft, die auf Grund eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO vollstreckt wurde, nicht dagegen die ledigliche Vorführung zur Hauptverhandlung, da dies nur ein Mittel zum Zwang ist. Dies gilt auch dann, wenn der Angeklagte am Tage vor der Vorführung in Polizeigewahrsam genommen wird...

  • Lt. Pohlmann/Jabel/Wolf Strafvollstreckungsordnung, Rd.Nr. 74 zu § 39 ist die Anrechnung nach § 230 StPO streitig.
    Spontane Umfrage unter den Kollegen: Auch bei Festnahme am Vorabend keine Anrechnung.

    A.

  • Laut HRP, 6. Auflage, RNr 162 ist auf die Strafe anzurechnen, eine Haft, die auf Grund eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO vollstreckt wurde, nicht dagegen die ledigliche Vorführung zur Hauptverhandlung, da dies nur ein Mittel zum Zwang ist. Dies gilt auch dann, wenn der Angeklagte am Tage vor der Vorführung in Polizeigewahrsam genommen wird...



    Ich sehe das genauso wie Clau, ich rechne in einem solchen Fall auch nicht an

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