§ 12 GenG

  • Hallo ihr anderen Genossenschaftsregisterrechtspfleger/innen!

    Wie geht ihr mit Anmeldungen mit dem Schlagwort "Satzungsneufassung" um. Kontrolliert ihr nach, ob nicht vielleicht auch eine der in § 12 GenG genannten Bestimmungen geändert wurde?
    Immer öfter ist es so, dass nicht mal mehr aus den Protokollen ersichtlich ist, welche §§ geändert wurden.
    Ich hab es bisher immer kontrolliert und desöfteren zwischenverfügt, dass gewisse Änderungen ausdrücklich anzumelden sind.
    Bei den Notaren und Notarinnen, mit denen ich das Ganze bis nahe an den Exzess durchgespielt habe klappt es mittlerweile ganz gut.
    Die schreiben schön in die Anmeldung rein "von der Änderung sind die in § 12 GenG genannten Tatsachen nicht betroffen" oder so ähnlich.
    Das gefällt mir sehr gut.
    Jetzt bin ich am überlegen, ob ich nicht vielleicht so ein Muster an alle betroffenen Notare schicken lassen soll.
    Was haltet ihr davon und wie wird das von euch gehandhabt?

  • Ich kontrolliere, ob ne Änderung der in § 12 GenG genannten Punkte erfolgt ist und fordere die ausdrückliche Anmeldung dieser Änderungen.

    Das mit dem Muster ist eine gute Idee von Dir!

  • Hat vielleicht jemand noch andere grundsätzliche "Probleme", die es wert wären, in so einem Muster behandelt zu werden. Nicht, dass ich was wichtiges vergesse wenn ich schon dabei bin.
    Mir ist bislang nur dieses und das Thema § 24 GenG (wieviele Mitglieder hat die Genossenschaft) eingefallen.

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