Ich habe "inoffiziel" Kenntnis erhalten, dass ein als Nachlasspfleger tätiger Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist.
Dieser ist nur in einem einzigen Verfahren bei uns tätig.
Was soll ich tun??? Sofort entpflichten und einen neuen Pfleger bestellen??
Vermögensverfall beim Nachlasspfleger
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anmakabri -
29. August 2007 um 11:08
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Hm, schwierig.
Ich glaube ich würde sofort eine RL anfordern und dann schauen, wie er die Angelegenheit bis dato geregelt hat und dann entscheiden ob einen Entlassung notwendig ist oder nicht. So ohne jedwede Anhaltspunkte, dass er auch Schwierigkeiten hat die Pflegschaft auf die Reihe zu bekommen würde ich ihn nicht sofort entlassen, wenn er bislang immer gut gearbeitet hat und die Gelder z.B. durch die Sperrvermerke ausreichend gesichert sind. -
Ich sehe es wie meine Vorrednerin. Dass ein Nachlasspfleger in finanziellen Schwierigkeiten steckt, muss nicht unbedingt heißen, dass er auch die ihm anvertrauten Nachlassgelder veruntreut.
Am besten wird es sein, die Dinge in einem zeitnahen persönlichen Gespräch mit dem Nachlasspfleger zu erörtern. Eine Entlassung ohne vorherige Anhörung halte ich aus naheliegenden Gründen für äußerst problematisch. -
b.t.w. : was bedeutet "inoffiziell" ? (Böse Gerüchte seitens eines konkurrierenden Nachlasspflegers ?)
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Ich hätte, ehrlich gesagt, auch Bauchschmerzen, über eine Entpflichtung nachzudenken, ohne dass tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Wenn er seine Arbeit bisher gut gemacht, bestehen m. E. keine Bedenken, die NL-Pflegschaft aufrechtzuerhalten.
Selbst wenn der RA nicht "liquide" sein sollte, heißt das noch lange nicht, dass irgend etwas auf evtl. Unzulänglichkeiten in seiner Pflegeschaftssache hindeuten würde.
Ich würde jedoch im eigenen Interesse die Akte nochmals durchforsten, ob er seinen Pflichten bisher ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aber das hast Du ja schon bei seinen Berichten und Abrechnungen sicher schon hinlänglich getan.
Ich würde jedoch nichts überstürzen. -
Vorweg: Nur weil jemand in privaten finanziellen Schwierigkeiten steckt, bedeutet das nicht sofort, daß er die ihm sonstig anvertrauten Gelder veruntreut.
Abgesehen davon dürfte der Pfleger bei einer laufenden Pfleschaft kaum die Möglichkeit haben, Gelder abzuzweigen. Sperrvermerk im Sparbuch etc.
Anders bei neuen Pflegschaften, wo er vielleicht eher die Möglichkeit hätte, z.B. das in der Wohnung gefundene Bargeld oder sonstige Wertgegenstände zu unterschlagen.
Ich bin daher für die offene und ehrliche Variante, den Pfleger frei weg auf die "Gerüchte" anzusprechen und mit ihm darüber -ohne voreingenommen zu sein- zu reden. -
b.t.w. : was bedeutet "inoffiziell" ? (Böse Gerüchte seitens eines konkurrierenden Nachlasspflegers ?)
Sehe das genauso.
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