Belehrung eidesstattliche Versicherung

  • (NEIN! Bitte nicht in die ZV verschieben!)

    Hallo Ihrs!

    Ich habe hier einen Antrag auf Abnahme einer e.V. nach § 889 ZPO und wollte von Euch mal wissen, was Ihr den Leuten hinsichtlich der Strafbarkeit der falschen e.V. so erzählt.

    Ich weise immer darauf hin, dass nichts hinzugefügt oder weggelassen werden darf, dass die Angaben, die gemacht wurden, korrekt sein müssen und ggfs. zusätzlich nachweisbar sein müssen. Sofern das nicht der Fall ist, ist das eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe, je nach Einzelfall, geahndet werden kann.

    Erzählt Ihr mehr?

  • wie Radio Eriwan: Im Prinzip ja.

    Ich hatte erst einmal so einen Fall, da habe ich die gleiche Belehrung erteilt wie die übrigen, die ich in der RAST immer erteile.

  • "...muss ich Sie belehren über die Folgen einer falschen eidestattlichen Versicherung: Alle Angaben, die Sie hier und heute gamacht haben müssen der Wahrheit entsprechen. Vorsätzlich, aber auch fahrlässig falsche Angaben werden mit Freiheitsstrafe bestraft."

  • @ Ancalimon: Radio Eriwan ist ein fiktiver osteuropäischer Radiosender, der Anfragen aus dem Publikum immer mit "Im Prinzip ja/nein. Aber..." beantwortet. Z.B.: Anfrage an R.E.:Ist es wahr dass in Moskau ein Arbeiter ein Auto gewonnen hat? Antwort RE: Im Prinzip ja. Aber es war kein Auto sondern eine Fahrrad. Es war aber kein Arbeiter sondern ein Bauer. Er hat das Fahrrad auch nicht gewonnen sondern gestohlen. Und es war auch nicht in Moskau sondern in Kiew.

    Im Übrigen meinte ich meine Antwort so wie ich es geschireben habe und nicht verklausuliert.

    @ Tika und Ancalimon: Das Strafrecht behandelt nur eine eidestattliche Versicherung, egal warum sie abgegeben wurde, also sollte es auch die gleiche Belehrung sein, oder?

  • Wenn ich eine eidesstattliche Versicherung abnehme, erkläre ich den Leuten im Prinzip den Text des § 156 StGB. Sie werden belehrt dass sie mit Ihrer Unterschrift eine eidesstattliche Versicherung abgeben, also ähnlich wie ein Eid, und die Angaben richtig sein müssen, dass absichtlich oder versehentlich falsche Angaben strafbar sind und eine Freiheits- oder Geldstrafe zur Folge haben können.

  • Ich erzähle den Leuten dasselbe wie Ancalimon. Die genauen §§ lasse ich weg. Die Leute können eh nichts damit anfangen.


    :genauso: ich halte mich da sehr kurz, die Leute sollen bei mir nur erkennen, dass sie durchaus mit massivem Ärger rechnen müssen, wenn sie bei ihren Anträgen/Aussagen/Erklärungen nicht die Wahrheit sagen, egal ob durch Weglassen wesentlicher Aspekte oder durch Hinzufügen unwahrer . . . :)

    . . . die meisten nicken eh schnell ab :pff:. . . gelogen wird dennoch nicht schlecht :roll:. . . kommt aber dann praktisch immer erst beim Richter ans Tageslicht . . . und dann kann es halt doch ordentlich knallen :daemlich

  • "Wenn se mich jetzt anlügen, müssen Sie eine Geldstrafe zahlen oder ins Gefängnis gehen, klar ?"

    Zur Sicherheit lege ich immer den Schönfelder hin und lasse die die einschlägigen §§ (angemarkert) lesen.

    Bei so möchtegern Schlauen, lasse ich die einfache Erklärung aus reiner Bosheit weg. :teufel:

  • Frei im Jugendslang von heute:

    "Ey, Alder, sachst Du nich voll krass die Wahrheit, ey, kannsu Knete abdrücken oder in'n Bau gehen, ey. Also, wenn ich sach, Du lügst, Alder, und das is dann krass korrekt ... bissu am Arsch, Alder!"

  • Frei im Jugendslang von heute:

    "Ey, Alder, sachst Du nich voll krass die Wahrheit, ey, kannsu Knete abdrücken oder in'n Bau gehen, ey. Also, wenn ich sach, Du lügst, Alder, und das is dann krass korrekt ... bissu am Arsch, Alder!"



    :wechlach::wechlach::aetsch::wechlach::wechlach:

  • "Sie müssen Ihre Angaben an Eides Statt versichern, das heißt, alle Angaben müssen richtig und vollständig sein. Wenn Sie wissentlich oder fahrlässig falsche Angaben machen, können Sie dafür strafrechtlich belangt werden"

    Genau so seit fast 10 Jahren - egal ob RASt oder jetzt in der Antragstelle der Inso ...

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