Teilausfertigung?

  • Ich habe hier einen Fall, in dem zwei Beklagte als Gesamtschuldner die Kosten tragen. Mein Vorgänger hat den KFB erlassen und den KFA mit rausgeschickt. Allerdings ist einer der Beklagten futsch und das schon ziemlich lange. Der RA möchte jetzt irgendwie an die vollstreckbare Ausfertigung? Kann hier eine vollstreckbare Teilausfertigung erteilt werden?

  • Die vollstreckbare Ausfertigung kann erteilt werden, aber aufpassen bei der Klausel, falls der KfB nur an einen Beklagten zugestellt wurde und an den "verschwundenen" nicht mehr. Da muss konkret drin stehen, dass die Ausfertigung an Bekl. Nr. X zugestellt wurde am XXXXX. Somit ist dann auch nur die Vollstreckung gegen einen Beklagten möglich. Das geht, weil sie ja als Gesamtschuldner haften. Um die fehlende ZU gegen den anderen Beklagten kann sich der Gläubiger selber kümmern (Voraussetzung für die Vollstreckung).

  • Unter Teilausfertigung verstehe ich einen separaten Titel mit einem Teil der Gesamtforderung.

    Hier handelt es sich um den originalen Ersttitel, der nur personell teilweise für vollstreckbar erklärt wurde.

    Aber letztlich ist das völlig wurscht - Hauptsache: Vollstrecken! :D

  • Unter Teilausfertigung verstehe ich einen separaten Titel mit einem Teil der Gesamtforderung. 

    Hier handelt es sich um den originalen Ersttitel, der nur personell teilweise für vollstreckbar erklärt wurde.

    Aber letztlich ist das völlig wurscht - Hauptsache: Vollstrecken! :D



    Warum nur mit einem Teil? Es wurde doch Gesamtschuldnerhaftung ausgesprochen.

  • @ beldel:

    Ich meinte das nicht in dem Threadzusammenhang, sondern wenn z.B. eine RS-Versicherung einen Teilbetrag aus dem KFB auf sich umgeschrieben haben will. Dann erteile ich ich für die RSV als Neugläubigerin besagte Teilausfertigung.

    Namen sind letztlich Schall und Rauch, Hauptsache die Sache ist richtig behandelt worden.

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