Herausgabe

  • Ich bin neu in Strafsachen und steh mal voll auf dem Schlauch. Hab ne Jugendstrafsache vom Richter vorgelegt bekommen zur Bearbeitung eines Antrages des VU.

    Dessen RA beantragt, das Handy des VU an ihn herauszugeben. Ja und nun??? Hab die Akte durchgeforstet und einen Vermerk der Polizei gefunden. Bei einer Hausdurchsuchung konnten 2 Handys sicher gestellt werden (bei einem davon handelt es sich wohl um das Handy des VU - zumindest nach den gemachten Gerätedaten). Nun ist mir jedoch nicht klar, wie das ablaufen soll. Kann hier auf dem Gericht leider keinen fragen, da ich die einzige vor Ort bin.

  • Da es sich bei dem Handy meiner Meinung nach in dem von Dir geschilderten Fall um ein Asservat handelt und die Asservatenbehandlung der StA obliegt, würde ich dort mal anfragen bzw. die Akten dorthin z.w.V. senden.

  • Nach meinem Verständnis ist die Abwicklung von Asservaten Teil der Strafvollstreckung. Da es sich um eine Jugendstrafsache handelt, ist für die Vollstreckung das Amtsgericht zuständig.

    Ich würde hier ganz pragmatisch vorgehen und mir das Teil kommen lassen (offenbar liegt das Handy noch bei der Polizei, dann würde ich dort anrufen).

    Dann schickt man dem Anwalt das Handy in einem Päckchen ./. EB. Oder man sagt dem Anwalt, er möchte die Tage mal im Büro vorbeischauen, guten Tag sagen und bei der Gelegenheit das Handy mitnehmen:cool:

  • Nach meinem Verständnis ist die Abwicklung von Asservaten Teil der Strafvollstreckung. Da es sich um eine Jugendstrafsache handelt, ist für die Vollstreckung das Amtsgericht zuständig.

    Ich würde hier ganz pragmatisch vorgehen und mir das Teil kommen lassen (offenbar liegt das Handy noch bei der Polizei, dann würde ich dort anrufen).

    Dann schickt man dem Anwalt das Handy in einem Päckchen ./. EB. Oder man sagt dem Anwalt, er möchte die Tage mal im Büro vorbeischauen, guten Tag sagen und bei der Gelegenheit das Handy mitnehmen:cool:



    :zustimm:

    Ich hatte auch schon einmal so einen Fall - allerdings war das Handy (und Drogen) ein Asservat, welches sich bei uns in der Asservatenkammer befand.
    In der Verhandlung hatte der VU der formlosen Einziehung der Drogen zugestimmt mit Ausnahme des Handys. Habe die Asservatenbereinigung sodann durchgeführt (bei Jugendstrafsachen macht man das am Amtsgericht) bzgl. der Drogen. Wegen des Handys habe ich die Akte dem Richter noch einmal vorgelegt mit der Bitte um Beschluss oder Vermerk, wie mit dem Handy zu verfahren ist. Denn diesbezüglich stand in dem Verhandlungsprotokoll ja nichts. Er hat sodann einen Beschluss erlassen, in dem die Aushändigung des Handys an den VU gestattet wurde.
    Ich habe nun den VU "geladen" zur Abholung seines Handys - welches ich dann per EB übergeben werde. Bis jetzt war er noch nicht da......

  • Ich bin neu in Strafsachen und steh mal voll auf dem Schlauch. Hab ne Jugendstrafsache vom Richter vorgelegt bekommen zur Bearbeitung eines Antrages des VU.

    Dessen RA beantragt, das Handy des VU an ihn herauszugeben. Ja und nun??? Hab die Akte durchgeforstet und einen Vermerk der Polizei gefunden. Bei einer Hausdurchsuchung konnten 2 Handys sicher gestellt werden (bei einem davon handelt es sich wohl um das Handy des VU - zumindest nach den gemachten Gerätedaten). Nun ist mir jedoch nicht klar, wie das ablaufen soll. Kann hier auf dem Gericht leider keinen fragen, da ich die einzige vor Ort bin.




    Bei uns läuft das so, das Asservat bleibt meist bei der StA und ich ersuche dann die StA um Herausgabe oder eben Vernichtung.
    Falls es dochmal bei uns ist, würde ich es auch dem Anwalt zusenden oder übergeben per EB.

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