mündliche Examensprüfung

  • Kann mir jemand von euch ein Paar Erfahrungen hins.
    der mdl. Prüfung aus der eigenen Studienzeit mitteilen?:confused:

    Wie gestaltet sich der Ablauf?
    Worauf sollte man in der Prüfung achten?
    Werden inhaltich alle gelehrten Rechtsgebiete abgedeckt?
    Welche ganz persönl. Erfahrungen würdet ihr einem
    Anwärter vor der mdl. Prüfung mit auf dem Weg geben?:gruebel:

    Vielen Dank im Voraus.



  • 5 Prüflinge - 5 Prüfer - 5 Stunden.
    Bei uns wurde immer eine Frage an einen Prüfling gestellt. Bei Nichtantwort bzw. bei der nächsten Frage war der nächste dran.
    Ja, Du kannst und musst damit rechnen, dass alle Rechtsgebiete drankommen (ist ja später im Job auch nicht anders ;) ). Nein, es wurden keine Tips gegeben, welche Themengebiete der einzelnen Fächer schwerpunktmäßig drankamen.

    Alles, was Du an Notizen hast, in der Vorbereitungszeit in Ruhe durchgehen, Schwerpunkte, Steckenpferde und Wissenlücken vertieft anschauen.
    Und ansonsten:
    Ruhe bewahren, Ruhe bewahren, Ruhe bewahren!

    Ich weiß, klingt blöd ... Aber mehr kann ich nicht sagen.

  • Sich bzgl. der Praktiker vorher informieren was sie machen. Jemand der seit 20 Jahren im Grundbuch sitzt wird kaum Familienrecht prüfen.

  • ich glaube das thema hatten wir doch schon mal irgendwo :gruebel:


    ja, das stimmt... hab's auch vollst. gelesen... aber ist ja schon ein Weilchen her und in der Zwischenzeit gibt's vielleicht neue Erfahrungsberichte...;)

  • Also da man ja vorher schon eine Liste der Prüfer bekommt, weiß man ja, in welchen Gebiete diese "Spezialisten" sind. Da kann man sich schon ausmalen, welche Gebiete hauptsächlich geprüft werden. Aber immer dran denken, dass man so gut wie in jedem Gebiet einen Rundumschlag machen kann.
    Im Übrigen waren bei uns fast 2 Wochen mündliche Prüfungen.. ich war erst ziemlich spät dran, sodass ich mir von denen, die bereits dran waren und event. die gleichen Prüfer hatten, mal erzählen lassen hab, was dran kam. Gerade Prüfer, die noch als Rechtspfleger tätig sind, stellen hautpsächlich die gleichen Fragen (jedenfalls bei uns).
    Im Übrigen Ruhe bewahren..es ist nicht schlimm. Außerdem, so lange man aufgrund der schriftlichen Prüfung nicht kippe steht, prüfen sie einen sowieso nicht so sehr.. So war es jedenfalls bei mir..

  • Eiin Bezirksrevisor, bei dem ich seinerzeit zur Ausbildung war, gab mir den aus meiner Sicht damals etwas aus der Luft gegriffenen Ratschlag, mich für die mündliche Prüfung mit den Rechtsbehelfen gegen den Kostenansatz gem. GKG bzw. KostO auseinanderzusetzen. Diese Thematik wurde seinerzeit im Kostenunterricht etwas beiläufig vermittelt.

    Tatsächlich kam das auch dran.

    Ansonsten versuchen, bei einer Frage etwas Zeit zu gewinnen, in dem man zum Sachverhalt nachfragt (auch wenn der eigentlich klar ist).

  • Ich würde mir auch vergegenwärtigen, ob in der letzten Zeit eine größere Gesetzesreform stattgefunden hat und was das für Auswirkungen auch auf die Arbeit des Rechtspflegers hat. (Bei mir war es das 2. Justizkommunikationsänderungsgesetzt i.V.m. dem ZVG ;)).

    Ach ja: Richtig fit sein im RPflG (Öffnungsklausel, etc., wird wohl beim Üben auch mal vernachlässigt) kann wichtig sein.

  • Man sollte sich auf jeden Fall nicht heiß machen. Wenn du bei der Vorbereitungszeit für die Mündliche gut zugehört hast, kann nicht all zu viel schief gehen. Allerdings fragen Praktiker doch manchmal etwas anders als die Dozenten. Und wenn du mal was nicht ganz verstanden hast einfach nachfragen wie es gemeint war. Das wird nicht als Schwäche ausgelegt. Ansonsten kann man es eigentlich gut schaffen. Bei uns haben die mehr an der Oberfläche gekrazt. Ganz ins Detail sind sie nicht gegangen. Das wichtigste ist es, dass man die Grundlagen drauf hat.
    Na dann viel Erfolg.

  • Ich würde mir auch vergegenwärtigen, ob in der letzten Zeit eine größere Gesetzesreform stattgefunden hat und was das für Auswirkungen auch auf die Arbeit des Rechtspflegers hat. (Bei mir war es das 2. Justizkommunikationsänderungsgesetzt i.V.m. dem ZVG ;)).

    Ach ja: Richtig fit sein im RPflG (Öffnungsklausel, etc., wird wohl beim Üben auch mal vernachlässigt) kann wichtig sein.



    Mensch, ihr seid klasse! :laola
    ... da sind ja schon allerhand nützliche Tipps dabei...

    :zustimm:...besonders relevant könnten die Gesetzesänderungen sein - Justizmodernisierungsgesetz usw.
    Kann mir jemand von euch eine gute Quelle benennen, die einem bzgl. des 2. Justizmodernisierungsgesetzes einen Überblick geben könnte?
    Und darüber hinaus: weiß jemand schon Näheres zu geplanten Änderungen im Insolvenzrecht?

  • Ich würde Garfield insofen zustimmen , als immer wieder auch Fragen zur Rechtspolítik bzw. Gesetzgebungsvorhaben "drankommen".
    Ein Anärter , der dieses Jahr mdl. Prüfung hat , sollte also schon wissen, dass dieses Jahr schon eine heiß umkämpfte Unterhaltsrechtsreform noch zu verabschieden ist oder z.B. das FGG umfassend reformiert werden soll.

  • Ja, die Seite des BDR ist hilfreich... Danke für den Hinweis!:daumenrau

    Ich muss mich also in der Prüfung v.a. auf Verständnis-
    und rechtssystematische Fragen einstellen.
    Denkbar ist doch sicher aber auch, dass den Anwärtern
    ein konkreter Fall mdl. vorgegeben wird, für den sie dann einige Minuten zur Bearbeitung haben und anschließend muss die Lösung vorgetragen werden, oder?
    Oder besteht die Prüfung gar nahezu nur aus kleinen Fallvariationen?



  • So wie ich es erlebt hab, besteht die Prüfung nur aus einzelnen Fragen und kleinen Fällen, die ohne Vorbereitungszeit zu lösen sind.
    Effektiv hat ja jeder Prüfling nur eine Stunde Prüfzeit, die gut genutzt werden muss.
    Bei uns war es so, dass Fragen gestellt wurden und dann beantwortet werden mussten. Wenn man es nicht (abschließend) wußte, wurde die Frage weitergereicht. Wenn sie gelöst wurde, kam ne Abwandlung für den nächsten dran oder ein neuer kleiner Fall.
    Es werden aber auch Allgemeinfragen gestellt. Zum beispiel wie ein Erbscheinsverfahren abläuft, wie ein InsO- verwalter ausgewählt wird und nach welchen Kriterien ein Gutachter ein VKW- Gutachten erstellt.

  • Keine Panik bekommen, aber:

    An der FH Hildesheim gibt es auch einen Professor der nicht nur großen Spaß an Fragen zum Erbscheinsverfahren hat, sondern auch gerne Mal auf die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Nachlass- und Verwahrungsgericht eingeht.

    Und ich dachte, mit diesem Thema hätte ich abgeschlossen...



  • Nett sind ach die Fragen zu Staats- und Verfassungsrecht. Z. B. wie ein Gesetz entsteht und woraus die Bundesversammlung besteht und so.
    Hatte ich mich kein Stück drauf vorbereitet. Hatte schon vergessen gehabt, dass wir so ein Fach jemals hatten :oops:.

    Aber im Endeffekt ist alles nicht so schlimm und eigentlich kommt jeder durch.

  • Genau. Man darf sich nur nicht darauf verlassen, dass es klappt. Dann klappts.

    Noch ein Tip für Hildesheim: NICHT einem Hund Erbfähigkeit zusprechen. Wie die Erfahrung zeigt, klappt es nämlich dann ausnahmsweise mal nicht.:eek:

  • Die mündliche Prüfung ist eigentlich nur dann heikel, wenn man zwischen zwei Noten steht. Besonders pikant ist es, wenn es um Bestehen oder Nichtbestehen geht.

    Meine Note stand im Prinzip vorher fest, und ich habe mich zeitweise sogar gelangweilt. Ein Kollege hatte leider bei einer grundsätzlichen Verständnisfrage einen Blackout (es ging um das Abstraktionsprinzip), was für ihn fatale Folgen hatte.


  • Meine Note stand im Prinzip vorher fest, und ich habe mich zeitweise sogar gelangweilt. Ein Kollege hatte leider bei einer grundsätzlichen Verständnisfrage einen Blackout (es ging um das Abstraktionsprinzip), was für ihn fatale Folgen hatte.



    Da ich (diplomarbeitsbedingt) die mündliche Prüfung erst in der Wiederholungsphase hatte, ging es bei mir auch um etwas mehr. Hat aber super geklappt. Bei einigen Kollegen hätte aber noch ein einziger Punkt weniger das Aus bedeutet.

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