Zustellung über französische Empfangsstellen

  • Es gibt eine Neuerung bei der Zustellung in Zivilsachen über die französischen Empfangsstellen.

    Zuständig ist nicht mehr die zentrale Empfangsstelle in Paris, sondern die Gerichtsdiener (Gerichtsvollzieher). Die sind dann hier passend für den jeweiligen Beritt rauszusuchen und anzuschreiben.
    Der europäische Gerichtsatlas ist noch nicht angepasst und die Ergänzungslieferung der ZRHO lässt auch noch auf sich warten.

    Die Zustellkosten haben sich verringert auf 50,00 EUR, d.h. jetzt ist ein Verrechnungsscheck nicht mehr über 69 Euronen, sondern über 50 Euronen beizufügen.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Ich hab´s am 05.09. quasi auch direkt in den ganzen Bezirk gegeben. Bin ja ´ne Nette ......
    Daher von mir nachträglich auch noch mal :dankescho

  • Hallöle,
    ich habe vor kurzer Zeit eine Zustellung nach Frankreich über diesen Weg eigentlich erfolgreich veranlasst. Zustellzeugnis ist da.

    Leider konnte ich dem Gerichtsvollzieher noch keine 50 EUR zukommen lasse, da ich keine Bankverbindung gefunden habe.

    Auf Anraten von Kollegen habe ich mein Ersuchen ohne Vorschuss weggeschickt und wurde ja auch erledigt.

    Allerdings gibts jetzt folgende Probleme:
    1. Rechnung auf Französisch, Kostenbeamter weigert sich zu bezahlen, könnte ja nur eine Vormerkung sein.
    2. GVZ verlangt 59 EUR anstatt 50
    3. GVZ hat keinerlei Bankverbindung auf der Rechnung stehen.

    Punkt drei würde ich die Zentralstelle mal anschreiben und nachfragen, aber Übersetzen lassen möchte ich die Rechnung eigentlich nicht, kostet ja wieder nur Geld. Größtes Problem, wieviel soll ich ihm auszahlen???

  • Eine Baranweisung nach Frankreich? Ich möchte nicht wissen, was das kostet.
    Ich habe zwar keine Erfahrung mit GVZ, aber mit Ärzten, da wir Verbindungsgericht nach Frankreich sind und viele Arztberichte und auch Gutachten dort anfordern.

    Französiche Freiberufler, wie Ärzte, geben grundsätzlich keine Bankverbindung an, da sie Barschecks wollen.
    Die dortige Finanzverwaltung kontrolliert wohl die Konten intensiv:).

    Ich schreibe grundsätzlich die Ärzte nochmals an und bitte um Mitteilung einer Bankverbindung.

    Wenn Du willst, lasse ich Dir meine Musterformulierung (eine deutsch-französische Mischung, denn Gerichtssprache ist ja ...) zukommen (PN).

    Bisher bin ich immer zu einer Bankverbindung gekommen.

  • Das mit den französischen Gerichtsvollziehern ist sehr eigenartig. Ich füge den Zustellaufträgen pflichtgemäß immer einen Verrechnungsscheck in Höhe von 50€ bei. Dieser wird jedoch mit schöner Regelmäßigkeit nicht eingelöst (außer ein einziges Mal, als er zufällig von einer französischen Bank ausgestellt war), stattdessen wird uns mit dem Zustellungszeugnis zusammen eine Rechnung übersandt. Ich tue mich da auch immer schwer mit der Bankverbindung, aber was bleibt einem im Zweifel übrig, als danach zu fragen? Inzwischen habe ich mir die Übersetzung der Frage nach der Bankverbindung aufbewahrt, die nächste wird kostengünstiger, weil ich sie selber tippen kann (niemand frage nach dem Wert meiner Arbeitszeit, wenn ich einen französischen Text abtippe...:(), außerdem habe ich jetzt festgestellt, dass eine Bank in Frankreich nicht unbedingt "banque" heißen muss. Es gibt auch eine mit "Caisse" mit Namen. Wenn man das weiß, findet man vielleicht sogar die vollständige Bankverbindung auf der Rechnung, nach einigem Suchen... :(


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Mit dem Verrechnungsscheck habe ich mich auch schon gewundert. In 2 von 3 Fällen kommt der Scheck nicht eingelöst zurück. Aber ich hatte auch schon den Fall, dass der VS vergessen wurde (:unschuldi) und dann vom französischen GVZ eine Mitteilung kam: Ohne Moos nix los.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Mit dem Verrechnungsscheck habe ich mich auch schon gewundert. In 2 von 3 Fällen kommt der Scheck nicht eingelöst zurück. Aber ich hatte auch schon den Fall, dass der VS vergessen wurde (:unschuldi) und dann vom französischen GVZ eine Mitteilung kam: Ohne Moos nix los.



    Und ist der dann auch zurück gekommen?

  • Habe bis jetzt Zustellungen nach Frankreich immer per Einschreiben erledigt. Jetzt droht wohl die erste ZU über den französischen GVZ. Daher hätte ich zwei Fragen: Die Pauschalgebühr des GVZ in Frankreich beträgt laut Europäischem Justizportal 48,75 EUR. Warum soll dann ein Scheck über 50,- EUR (und nicht über 48,75 EUR) dem Ersuchen beigefügt werden? Und wer stellt diesen Scheck aus? Muss ich einen solchen Scheck vom Kläger anfordern?

  • Habe jetzt in einem anderen -aktuelleren- Thread gefunden, dass die Beifügung eines Schecks nicht (mehr) erforderlich ist und die Kosten dann aufgrund einer Anforderung des franz. GVZ angewiesen werden können. Damit hat sich meine Frage erledigt, werde so verfahren!

  • Habe jetzt in einem anderen -aktuelleren- Thread gefunden, dass die Beifügung eines Schecks nicht (mehr) erforderlich ist und die Kosten dann aufgrund einer Anforderung des franz. GVZ angewiesen werden können. Damit hat sich meine Frage erledigt, werde so verfahren!

    Hast du einen Link zu dem neueren Thread?

    Oder kann mir jemand sagen, wie das mit den Kosten ganz praktisch funktioniert. Fordere ich bei Zustellung eines außergerichtlichen Schriftstücks die Kosten als Vorschuss vom Antragsteller an?

  • Und Zusatzfrage: Suche ich mir in Frankreich irgendeinen Hussier heraus? Wenn ich nach der zuständigen Empfangsstelle suche, werde ich auf die Übersichtsseite mit den Gerichtsvollziehern geleitet.

  • Und Zusatzfrage: Suche ich mir in Frankreich irgendeinen Hussier heraus? Wenn ich nach der zuständigen Empfangsstelle suche, werde ich auf die Übersichtsseite mit den Gerichtsvollziehern geleitet.

    Ja. Ich benutze die Postleitzahl-Methode. Der GV, der die selbe PLZ hat wird genommen.

    Und die Kosten teile ich dann der Fachabteilung mit und die ziehen, die dann mit der regulären KR ein. Bezahlt ist die dann schon durch mich im Verwaltungsvorgang.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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