Hilfe: wer kann mir weiterhelfen: Inwieweit gelten eigentlich die NL-Pfleger-Vorschriften auch für den Nachlassverwalter? Insbesondere §§ 1812, 1813. Das ist offensichtlich str. laut MüKo und Palandt. Wie wird es in der Praxis gehandhabt. ( Es ist meine erste Nachlassverwaltung!)
Der Nachlass besteht aus Immobilien, Firmen und Schulden.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!