US-Erbrecht (Washington D.C.)

  • Hat jemand eine Ahnung, ob der Bundesstaat Washington D.C. (nicht zu verwechseln mit dem Bundesstaat Washington!) ein eigenes Erbrecht hat oder nach welchem US-Erbrecht sich dort die Erbfolge richtet? Im Erbschein muss ja angegeben werden, aus dem Recht welches US-Bundesstaates bezüglich des beweglichen Nachlasses auf deutsches Erbrecht zurückverwiesen wird.

    Im Ferid-Firsching ist lediglich das Erbrecht des Staates Washington zu finden.

    Vielen Dank vorab!

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Washington_D.C.

    District of Columbia

    Das ist im Prinzip ein Stadt-Staat. Siehe Ferid-Firsching unter USA Nr. 50

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • :2danke

    Bei wikipedia hatte ich auch schon geguckt und war dann doch etwas verwundert, dass es im F-F nicht zu finden war. An der Stelle hätte ich es allerdings auch nicht vermutet... Gut, dass es noch Leute gibt, die keine Tomaten auf den Augen haben...:)

  • Systematisch korrekt wäre es, das Erbrecht für Washington D.C. als dieses der USA aufzuführen. Während sämtliche Staaten der USA ein eigenes Zivilrecht haben, liegt die gesamte legislative Gewalt für Washington D.C. beim Kongress, Artikel 1 Abschnitt 8 Nr. 17 der Verfassung.

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