GVO Genehmigung

  • --> off-topic <--


    Man darf nicht immer nach dem Sinn fragen. [...]

    Wenn ich das auch immer machen würde, hätte ich mit Sicherheit auch das Doppelte an Rückständen, an dem was ich schon jetzt habe :teufel:. Die Sache war eben nur ziemlich komisch, da nicht mal der Antrag durch den Notar gestellt wurde, sondern von den Beteiligten selbst, von daher bestätigt sich nur die soeben angesprochene Sinnfreiheit :D. In diesem Sinne danke für eure Ausführungen ;).

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