Vermögensabschöpfung, Wertersatzverfall

  • Hallo zusammen,
    folgendes Problem bei diesem fall:
    jugendgerichtliches Urteil, rechtskräftig:
    unter anderem: Verfall von 9446,59 €

    im Ermittlungsverfahren wurde der Betrag bereits bei drei verschiedenden Banken (jeweils ein Teilbetrag) gepfändet,

    bei zweien wurde Guthaben auf dem Girokonto gepfändet:
    Da sehe ich kein Problem, denn da erlasse ich Überweisungsbeschlüsse

    bei der dritten Bank wurde allerdings eine Spareinlage gepfändet, das Sparbuch ist hilfsgepfändet und befindet sich beim Hauptzollamt,
    wenn ich jetzt hier einen Überweisungsbeschluss erlasse wird mir die Bank vor Vorlage des Sparbuchs den Betrag nicht überweisen;

    hierzu folgende praktische Frage:
    wie bekomme ich das Sparbuch zur Bank,
    per Post will ich es nicht schicken, da mir das zu unsicher ist,
    lieg ich zudem damit richtig, dass die Zustellungen nun von Amts wegen erfolgen können und ich keinen Gerichtsvollzieher mehr beauftragen muss, da der Staat ja nun kein "normaler" Gläubiger mehr ist, da Urteil rechtskräftig

    Vielen Dank schonmal

  • Hallo Leni1,
    ich empfehle dir dass Handbuch zur Vermögensabschöpfung im Ermittlungsverfahren und Verfall und Einziehung von Diplom-Rechtspfleger Peter Savini aus Memmingen.
    Die Zustellungen können im Amtsberieb erfolgen, da endgültiger Titel vorliegt.
    Wegen der Übersendung des Sparbuches würde ich die
    Zustellung mit Einschreiben/Rückschein vom Hauptzollamt an die Bank veranlassen.

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