Hallo zusammen,
folgendes Problem bei diesem fall:
jugendgerichtliches Urteil, rechtskräftig:
unter anderem: Verfall von 9446,59 €
im Ermittlungsverfahren wurde der Betrag bereits bei drei verschiedenden Banken (jeweils ein Teilbetrag) gepfändet,
bei zweien wurde Guthaben auf dem Girokonto gepfändet:
Da sehe ich kein Problem, denn da erlasse ich Überweisungsbeschlüsse
bei der dritten Bank wurde allerdings eine Spareinlage gepfändet, das Sparbuch ist hilfsgepfändet und befindet sich beim Hauptzollamt,
wenn ich jetzt hier einen Überweisungsbeschluss erlasse wird mir die Bank vor Vorlage des Sparbuchs den Betrag nicht überweisen;
hierzu folgende praktische Frage:
wie bekomme ich das Sparbuch zur Bank,
per Post will ich es nicht schicken, da mir das zu unsicher ist,
lieg ich zudem damit richtig, dass die Zustellungen nun von Amts wegen erfolgen können und ich keinen Gerichtsvollzieher mehr beauftragen muss, da der Staat ja nun kein "normaler" Gläubiger mehr ist, da Urteil rechtskräftig
Vielen Dank schonmal
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!