§ 35 BtMG zugunsten ambulanter Therapie

  • Im Zuge der auf den Rpfl. übetragenen Entscheidungen bzgl. §35 BtMG, habe ich mal die Frage wie Ihr das in der Praxis mit den vorgeschriebenen Urinkontrollen bei einer ambulanten Therapie handhabt.
    Bislang haben wir hier im Hause bei einer ambulanten Therapie eine monatliche Urinkontrolle angeordnet (war so in den Vorabbesprechungen als akzeptabel eingestuft worden). Jetzt hat mich eine Dame der Suchthilfe angerufen und gefragt, ob man das nicht aus Kostengründen ( eine Kontrolle kostet c.a.40 ,- Euro), auf eine Kontrolle im Monat beschränken kann. Der VU muß die Kosten dafür selber tragen und das läppert sich im Verlauf der Therapie dann schon..
    Grundsätzlich habe ich damit kein Problem, ich weiß nur nicht, ob und ggf. welche rechtlichen Vorgaben es für diese Kontrollen gibt :oops:

  • Also ich schicke erstmal voraus, dass es bei uns Sonderzuständigkeiten bzgl. BtM Zurückstellungen konzentriert auf 3 Rpfl/innen gibt. Ich selber bin also nicht 100% vertraut mit der Materie. Meine Sonderzuständigkeit für Jugendschutzsachen/Sexualstraftäter/Strafentschädigung lies "leider" keinen Platz mehr für BtM Sachen.

    Aber ich glaube zu wissen, dass es bzgl der Urinkontrollen keine gesetzliche Regelung, und auch keine fest vorgeschriebenen Auflagen in unserer StA bzgl. der Häufigkeit gibt. Es heisst hier lediglich, dass "regelmässige unangemeldete Kontrollen" erfolgen sollen. Wir richten uns mit den Auflagen dann an die jeweiligen Therapiekonzepte der entsprechenden Einrichtungen.

    Ich hätte also keine Bedenken auf den Vorschlag der Einrichtung einzugehen, solange das Therapiemodell grundsätzlich "anerkannt" ist, und das Vorgehen von der Einrichtung als ausreichend und erfolgsverprechend angesehen wird.

  • Vielen Dank! Schätze ich werde dann mal die Kontrollen auf eine im Monat beschränken. Ist eigentlich auch nicht ganz so dramatisch. Für den Fall, daß der VU rückfällig wird, bekommen wir ja in jedem Fall eine Mitteilung. Außerdem wird damit auch gleichzeitig der Aktenumlauf reduziert ;)
    Wieso eigentlich Sonderzuständigkeiten? Ich dachte in Münster gäbe es nur noch Mischpensen?

  • Zitat von Manuela


    Wieso eigentlich Sonderzuständigkeiten? Ich dachte in Münster gäbe es nur noch Mischpensen?



    Ich wohne zwar in meiner Lieblingsstadt Münster arbeite aber in Niedersachsen :D ! Bei uns gibt es noch das wohl "veraltete" Modell der Sonderzuständigkeiten mit allen Vor- und Nachteilen.

  • da bin ich aber reingefallen:wechlach:
    wir haben aber hier auch noch immer die Aufteilung zwischen Häuptlingen und Indianern.. es gibt ein paar Sonderdezernate und dann die gemeinen Rpfl´s die die Berge von Amtsanwaltschaftssachen wegbocken:teufel:
    Also ich wäre für Mischpensen!!

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