Nebenklägervertreter

  • Differenzvergütung gegen den Angeklagten? Ja, aber erst nach Anhörung des Angeklagten. Ratenzahlung des Nebenklägers gemäß PKH-Bewilligung? Im Moment noch nicht. Diese Kosten hat der Angeklagten zu zahlen. Es handelt sich dabei um Auslagen, die gem. KV 9007 GKG in die Gerichtskostenrechnung aufgenommen werden. Erst wenn diese beim Angeklagten nicht beigetrieben werden können, erfolgt PKH-Überprüfung und ggf. Ratenanordnung. Ich bin am AG, was macht die STA dann? Keine Ahnung, eigentlich nichts. Wer (Behörde) soll PKH Heft führen + Raten überwachen? Das mache in solchen Fällen immer ich bzw. meine Geschäftsstelle und damit das Gericht der ersten Instanz.



    Na denn mal los. :D



    Warum derzeit keine Raten zahlen, wenn sie schon der Richter im PKH - Bewilligungsbeschluss angeordnet hat ? Da ist doch eine nachträgliche Ratenanordnung nicht mehr nötig.
    Hab zur Zeit auch so einen Fall, wo das LG zweitinstanzlich Raten angeordnet hat und auch schon die Annahmeanordnung erstellt hat (48 Monatsraten; Nebenkläger hat schon Zahlungsauff. von der LJK erhalten). Würdet Ihr da der LJK erst mal mitteilen, dass er keine Raten zahlen muß und erst die Beitreibung beim Angekl. versuchen (Kostenrechnung ist noch nicht raus gegangen). sonst muß ich ja nachher wieder an den Nebenkl . zurückzahlen, wenn der VU zahlt ?

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