P-Konto

  • Es wird ja immer besser. Diese Bürgerin war schon Dienstag damit bei mir. Ich hab ihr was geschrieben, was laut ARGE jetzt auch noch eine Fälschung sein soll. Die Bank hat wie bereits geschrieben, dass eine Anweisung bindender ist als das Gesetz.

    Sie wurde tatsächlich der ARGE verwiesen und sie überlegen wegen einem Hausverbot wegen unnützem Erscheinen. Das ist der Knüller.

    Sie hat 5 Kinder und ist alleinstehend.

    Unser Notfallplan: Festsetzung Freibetrag ab 01.07.2010 rückwirkend und 833a über diesen Betrag. Denn sie kann schlecht mit 5 Kindern und ohne Geld dastehenbleiben.

    Bei einem alleinstehenden Bürger kann man das vielleicht noch mit dem RM-Weg versuchen, aber einer 6-köpfigen Familie? Dann schlaf ich nachts nicht ruhig...

  • Allmählich laufen auch hier Fragen auf. Teilweise kann ich nur den Kopf schütteln. Neben dem Problem, dass beim P-Konto Buchungen Anfang Juli und Ende Juli erfolgt sind und die Schuldner die Zahlungen von Ende Juli nicht bekommen, gibts eine Fülle neuer Probleme.
    Haben die Kollegen oder Bänker davon schon gehört?
    1)
    Schuldnerin hat P-Konto. Die Sparkasse soll lt. Schuldnerangaben Guthaben immer erst am Tag danach auszahlen. Beispiel: Lohn geht am 15. ein, Wertstellung 15., die Schuldnerin darf aber erst am 16. darüber verfügen (abheben oder überweisen).
    2)
    Konto eines Schuldners wurde Mitte Juli in ein P-Konto umgestellt. Freibetrag für Alleinstehenden wurde eingeräumt. Schuldner hat am 28.07. nachgewiesen, dass er unterhaltsberechtigte Personen hat. Auf seine Nachfrage von heute habe die Sparkasse ihm gesagt, die zuständige Stelle bearbeite die Nachweise (immer) noch. Aber selbst wenn die zu akzeptieren wären, würde dies erst für August gelten.
    Schuldner wollte daher bei mir einen Antrag nach § 765a ZPO stellen, da ihm im Juli die Differenz zwischen dem Freibetrag eines Alleinstehenden um dem Freibetrag bei unterhaltsberechtigten Personen nicht ausgezahlt wird.

    Müsste die Berücksichtigung nicht auf den Zeitpunkt wirken, als der Schuldner den Nachweis gebracht hat, also noch im Juli??

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • Ich hab die Faxen dicke. Ich werde den nächsten Antrag mit der Begründung zurückweisen, dass der Bank bekannt ist, dass Sozialleistungen kurz vor der Fälligkeit überwiesen werden und nicht rückwirkend, um sicher zu stellen, dass der Empfänger im Verfügungszeitraum auch über die Leistungen verfügen kann und somit kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Freigabe besteht. :mad:

  • ... Ich werde den nächsten Antrag mit der Begründung zurückweisen, dass der Bank bekannt ist, dass Sozialleistungen kurz vor der Fälligkeit überwiesen werden ... :mad:



    Damit drückst du der Bank aber die Prüfung auf, ob das Guthaben aus Sozialleistungen stammt - etwas, was mit dem P-Konto nach dem Willen des Gesetzgebers gerade vermieden werden soll.

  • aber irgendwie müssen wir beschwerden zum jeweiligen landgericht bekommen. denn sonst geht der kleinkrieg endlos weiter. und es tragen die rpfl. der rechtsantragstelle aus.

    daneben hat eine bank heut doch allen ernstes einem schuldner gesagt, dass angeblich alle in deutschland ansässigen kreditinstitute mit der arge und den rentenkassen eine vereinbarung haben, die eine überweisung zum 1. des monats vorsieht.

    da hätt ich mich beinahe verschluckt. sie haben keine argumente mehr und dann erzählen sie so einen quatsch? denn das das SGB nach meinem wissensstand nicht parallell geändert wurde, kann das nur eine schutzbehauptung sein, womit die bank sich selbst retten will. der bürger solle erst zur arge gehen und antrag auf zahlung zum 1. des monats stellen und dann zu mir kommen.

  • Das müssen sie wegen der 14-Tage-Frist eh machen :)


    Nach § 55 SGB I (5) gilt dies nicht für ein P-Konto. Der 14-tägige Schutz von Sozialleistungen ist auf dem P-Konto nur noch gegen die Verrechnung durch die kontoführende Bank gegeben.



    Aber eine 14-Tage-Frist bei Sozialleistungen und Kindergeld gibt es - aus anderen Gründen (Verrechnung durch die Bank) - in § 850k Abs. 6 ZPO.

  • der bürger solle erst zur arge gehen und antrag auf zahlung zum 1. des monats stellen und dann zu mir kommen.



    Auf Dauer ist es völlig egal, ob die Gutschrift zum 1. oder zum Letzten kommt - Hauptsache immer zum gleichen Zeitpunkt.
    Das jetzige Problem kann so geballt nur in der Anfangsphase entstehen, wenn die Gutschrift noch im "alten" Monat erfolgt und die Umwandlung in ein P-Konto erst im "neuen" Monat.

  • Genauso ist das, die Korrektur der Gesetzeslücke ist also maximal einmal notwendig.

    Im Übrigen bin ich auch dafür, alles mögliche zu unternehmen, um den Rechtspflegern der RASt und des VollG den ganzen zusätzlichen Mist aufzubürden, das war nicht Sinn des ganzen Gesetzes. Aber ich befürchte, dass selbst Entscheidungen der Landgerichte die Banken nicht überzeugen werden, und jeder nach den Vorgaben "von oben" weiter wurschtelt wie bisher.

    Ich war zwar zum Monatswechsel Juli/August im Urlaub, habe aber nicht von einem verstärkten Schuldneraufkommen auf der RASt bei uns gehört.

  • Genauso ist das, die Korrektur der Gesetzeslücke ist also maximal einmal notwendig.




    Wie ich schon im Parallelthread geschrieben habe: Lass mal ein Wochenende auf das Monatsende fallen und deshalb manche Sozialleistungen erst am 01. des Folgemonats eingehen.
    Dann stellt sich das ganze Problem wieder von neuem.

  • Genauso ist das, die Korrektur der Gesetzeslücke ist also maximal einmal notwendig.




    Wie ich schon im Parallelthread geschrieben habe: Lass mal ein Wochenende auf das Monatsende fallen und deshalb manche Sozialleistungen erst am 01. des Folgemonats eingehen.
    Dann stellt sich das ganze Problem wieder von neuem.



    Die Leistungen müssten dann aber nicht erst am 1., sondern schon vor dem Monatsende-Wochenende kommen, damit sie rechtzeitig beim Schuldner sind.

  • Es wäre doch eine schöne Sparmaßnahme für den Staat, wenn die die Zahlung um einen Tag nach hinten verschieben würden, also vom 30. auf den 1. des Monats. Dann gäbe es keine Probleme mehr und der Staat hätte einmalig einen schönen Zinsgewinn.

  • Erstens wäre der Zinsgewinn jeden Monat (nicht nur einmalig weil die Zahlung jeden Monat später zu veranlassen wäre) und zweiten würdest Du Dich bestimmt (nicht) freuen, wenn Deine Bezüge auch erst am 01. oder dem nächsten Werktag auf Deinem Konto wären.

    Wenn das ausnahmsweise aus welchen Gründen auch immer mal vorkommt, laufen montags hier die Telefone heiß.

  • davon abgesehen dürfte es schwierig sein, das umzusetzen. denn die leistungen müssen zum monatsbeginn dem empfänger zur verfügung stehen.

    und ich denke für "unsere befindlichkeiten" wird sich niemand an die entsprechende änderung des SGB machen...

    und die banken werden ihre buchungszeiten auch nicht wirklich nach uns richten. denn das probelm geht los, wenn der sozialleistungsempfänger am 01. früh um acht uhr am schalter steht und die auskunft erhält: tut uns leid, gebucht wird erst gegen 10 uhr.

    es ist wie so oft: wir haben das handwerkszeug gegeben, keiner sagt, dass es gut ist, und nun ,liebe gerichte, macht was draus...

  • denn die leistungen müssen zum monatsbeginn dem empfänger zur verfügung stehen.



    Die laufenden Sozialleistungen werden vorbehaltlich von Sondervorschriften der übrigen Sozialgesetzbücher gem. SGB I grundsätzlich mit ihrer Entstehung fällig, § 41 SGB I und sollten daher zu diesem Zeitpunkt dem Empfänger zur Verfügung stehen.

    Für Leistungen nach SGB II = ALG II gilt z.B. insb. § 41 I 4 SGB II.

    Somit müssten laufende Leistungen nach SGB II mit Wertstellung am letzten Werktag des Vormonats gebucht werden.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Da dieser Thread mittlerweile zu unübersichtlich geworden ist, schließe ich ihn nunmehr.

    Bitte erstellt bei Diskussionsbedarf zu bereits besprochenen Einzelfragen einen neuen Thread, ggf. unter Verlinkung auf einzelne Postings dieses Threads.

    Bitte beachtet aber, dass dies bereits andere gemacht haben können und nutzt ggf. vor Neuerstellung eines Threads die Suchfunktion.

    Ich möchte keine ...zig Threads zur Monatsanfangs-Problematik etc. haben.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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