Folgender Sachverhalt:
Eingetragen ist:
III/1 an Grundstück Nr. 1, eingetragen am 1.1.2002
III/2 an Grundstück Nr. 1, eingetragen am 2.2.2003
Beantragt wird jetzt die Nachbelastung des Grundstücks Nr. 2 mit folgendem Wortlaut: "der Eigt. stellt das Grundstück Nr. 2 bezüglich der Grundschulden III/1 und III/2 nebst Zinsen zur Mithaft und bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Mithaftstellung im Grundbuch."
Es folgt die ausdrückliche Unterwerfung....
Zum Rang der Nachbelastung ist nichts gesagt.
Schöner/Stöber (12. Aufl.) meint unter RZ 2653, bei Zusammenfassung mehrerer Nachbelastungserklärungen in einer Urkunde "unter Bezugnahme auf die bisherigen Rechte" ließe sich im Wege der Auslegung der Vorrang von III/1 gegenüber III/2 auch am nachbelasteten Grundstück entnehmen.
Was meint ihr dazu?