öffentliche Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (Nebenkläger) an Angekl.

  • Hallo und guten Morgen an alle ;),

    ich habe hier ein Problem und bräuchte mal euer geballtes Wissen.
    Der Nebenklägervertreter beantragt die Kostenfestsetzung gegen den erstattungspflichtigen Angeklagten. Dieser ist jedoch unbekannten Aufenthalts.
    Bereits der Beschluss der anordnet, dass der Angeklagte die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, wurde gem. § 40 Abs. 2 StPO öffentlich zugestellt.
    Wie funktioniert das nun bei der Kostenfestsetzung? Gelten hier die Regeln der ZPO (§§ 185 ff) über die Verweisung in § 37 Abs I StPO?
    Der Nebenklägervertreter hat sich zum Zustellungsproblem nicht geäußert, sondern einfach nur die Kostenfestsetzung beantragt.
    Muss die öffentliche Zustellung beantragt werden? Müssen Ermittlungen seitens des Nebenklägers hinsichtlich des derzeitigen Aufenthaltsort des Angeklagten erfolgen, oder reicht es schon, dass bereits die Kostengrundentscheidung öffentlich zugestellt wurde.
    Ich bin leider etwas ratlos :confused: und hatte dieses Problem bei einer Kostenfestsetzung in Strafsachen noch nie. Kann mir jemand Durchblick verschaffen ? Danke

  • Weiß das denn keiner von euch?
    Naja, irgendwie beruhigt mich das ja auch wieder ;)... leider bringt es mich aber kein Stück weiter. Hilfeeeeeeeeeeeeeeeee

  • Die Kostenfestsetzung erfolgt ja nach §§ 104 ff ZPO, vgl. § 464b StPO. Insofern wäre dem Antragsteller aufzugeben, eine zustellungsfähige Anschrift zu "liefern". Kann er dies nicht, muss er die öffentliche ZU beantragen.



    Ebenfalls :zustimm: mit einer kleinen Abweichung: Seit dem ZustRG vom 25.06.2001 bracht die öfffentl. ZU nicht mehr beantragt werden, sondern erfolgt von Amts wegen, wenn die Zustellung durch die Geschäftsstelle gem. § 168 ZPO unter der mitgeteilten Anschrift nicht durchführbar ist (vgl. Zöller/Stöber, Rand-Nr. 2 zu § 186 ZPO).

  • Nun habe ich schon einige Tage hier nicht mehr rein geschaut... Vertretung seit 3 1/2 Wochen macht mich noch verrückt :(... Danke für die Antworten. Ich werde beim Nebenklägervertreter erst einmal anfragen, ob inzwischen eine zustellfähige Anschrift des Angeklagten bekannt ist oder ob der KfB öffentlich zugestellt werden soll. Dann mach ich das genau wie in Zivilsachen auch, wenn bereits das Urteil öffentlich zugestellt wurde. Ich werde keine weiteren Ermittlungen mehr verlangen- oder?

  • Die Kostenfestsetzung erfolgt ja nach §§ 104 ff ZPO, vgl. § 464b StPO. Insofern wäre dem Antragsteller aufzugeben, eine zustellungsfähige Anschrift zu "liefern". Kann er dies nicht, muss er die öffentliche ZU beantragen.



    Ebenfalls :zustimm: mit einer kleinen Abweichung: Seit dem ZustRG vom 25.06.2001 bracht die öfffentl. ZU nicht mehr beantragt werden, sondern erfolgt von Amts wegen, wenn die Zustellung durch die Geschäftsstelle gem. § 168 ZPO unter der mitgeteilten Anschrift nicht durchführbar ist (vgl. Zöller/Stöber, Rand-Nr. 2 zu § 186 ZPO).



    Auch im Verfahren, in dem die Parteien die "Herren des Verfahrens" sind und es uns nichts angeht ?

  • Auch im Verfahren, in dem die Parteien die "Herren des Verfahrens" sind und es uns nichts angeht ?



    Ja, guckst du meine zitierte Kommentierung und hier. :)
    Für mich war es anfangs auch nicht nachvollziehbar, da im Erkenntnisverfahren der Beibringungs- und nicht Amtsermittlungsgrundsatz gilt, aber dem ist mittlerweile wirklich so.

  • Auch im Verfahren, in dem die Parteien die "Herren des Verfahrens" sind und es uns nichts angeht ?



    Ja, guckst du meine zitierte Kommentierung und hier. :)
    Für mich war es anfangs auch nicht nachvollziehbar, da im Erkenntnisverfahren der Beibringungs- und nicht Amtsermittlungsgrundsatz gilt, aber dem ist mittlerweile wirklich so.



    So,
    dann bin ich jetzt geschockt!

    1. Wegen der Sache und
    2. weil Du ( wie gestern/vorgestern ) immer noch am Arbeiten bist :)
  • So,
    dann bin ich jetzt geschockt!

    1. Wegen der Sache und
    2. weil Du ( wie gestern/vorgestern ) immer noch am Arbeiten bist :)

    Du machst mir Angst - der Überwachungsstaat rückt immer näher. ;) Ich werde mein Büro am Montag gründlich nach Kameras absuchen. :D Was hatte ich heute an? Sorry, :offtopic:

  • So,
    dann bin ich jetzt geschockt!

    1. Wegen der Sache und
    2. weil Du ( wie gestern/vorgestern ) immer noch am Arbeiten bist :)



    Du machst mir Angst - der Überwachungsstaat rückt immer näher. ;) Ich werde mein Büro am Montag gründlich nach Kameras absuchen. :D Was hatte ich heute an?



    Du brauchst keine Angst zu haben. Teufel verführen nur, aber bedrohen nicht:teufel:

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