Diplom-Rechtspfleger <> Bachelor of Law

  • "masterstudiengang für rechtspfleger - ein guter beschluss in karlsruhe"

    - solch einen schwachsinn entnimmt man dem rechtspflegerblatt 3/05

    http://www.bdr-online.de/base/bin/download.php?ID=121&pro=

    "In der Gesamtschau der Aspekte wird schon deutlich, dass


    unter dem Dach Bachelor of law der Rechtspfleger außerhalb
    der Justiz keine Marktchance hätte - auch nicht bei einer
    Marktöffnung im Feld der rechtsberatenden Berufe. Dies bedeutet
    allerdings, dass die Entschließung des 31. Deutschen
    Rechtspflegertages im Oktober 2004 in Karlsruhe, sich für
    einen Masterstudiengang für den Rechtspfleger auszusprechen
    im Falle der Umsetzung der Bologna-Erklärung im juristischen
    Studium die richtige Richtung aufgezeigt haben
    könnte."


    ich frag mich manchmal wirklich in welcher realität diese berufsständischen vertreter leben, ist doch alles nur noch peinlich, was die in den reformgesprächen von sich geben.
    während alle möglichen FH studiengänge auf den 3-jährigen bachelor umgerüstet werden, soll das rpfl.-diplom, was bisher ohnehin exakt 3 jahre dauert, auf einmal ein master, der 5 jahre dauert, werden? dafür ist doch absolut kein bedarf da. schwachsinn.

  • Entschließung des 31. Deutschen Rechtspflegertages über einen Bachelor-/Masterabschluss für den Rechtspfleger




    Der 31. Deutsche Rechtspflegertag fordert die Verantwortlichen für das Studium der Rechtspflege auf, sich für einen Bachelor-/Masterstudiengang für Rechtspfleger einzusetzen.



    Der Bund Deutscher Rechtspfleger stellt sich das zukünftige Studium wie folgt vor:


    1. Alle juristischen Berufe haben zunächst ein dreijahriges Grundstudium an einer Hochschule zu absolvieren. Dieser Studienabschnitt endet mit dem Bachelor.


    2. Darauf aufbauend schließt sich ein Masterstudiengang an, in dem sich der Bachelorabsolvent für den Rechtspfleger qualifiziert.



    Gründe:



    Seit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 1998 haben die Hoch&shy;schulen die Möglichkeit, neben den bekannten Magister-, Diplom- und Staatsexamens&shy;studiengängen gestufte Studiengänge einzuführen, die zum Bakkalaureus-/Bachelor&shy;Grad bzw. zu einem Magister-/Master-Grad fuhren.



    Die Einführung einer zweistufigen Struktur der Studiengänge ist jedoch keineswegs eine Besonderheit der deutschen Hochschulreform. Eingebettet in den sogenannten europa&shy;weiten Bologna-Prozess, sind die neuen gestuften Studiengänge eines der zentralen Anliegen bei der Schaffung des europäischen Hochschulraumes.



    Ziel ist es, bis zum Jahr 2010 alle Studienabschlüsse an deutschen Hochschulen auf das neue System umzustellen.



    Diesem Prozess dürfen und sollten sich die Rechtspfleger und die Verantwortlichen für das Rechtspflegerstudium nicht entziehen. Der Diplomstudiengang wird in Zukunft in anderen Bereichen keine Bedeutung mehr haben, so dass ein Diplomabschluss keine Qualitätsauszeichnung mehr darstellt. Außerdem bietet eine flächendeckende Neustrukturierung der Hochschullandschaft eine Chance das Studium der Rechtspfleger den heutigen und zukünftigen Anforderungen anzupassen. Immer häufiger werden Diplomrechtspfleger nach ihrem Studium nicht mehr in den Justizdienst übernommen. Die Anzahl der Studienanfänger sinkt aufgrund der geringen Einstellungsquoten der Länder. Gleichwohl werden Rechtspfleger auch außerhalb der Justiz tätig (Banken, Versicherungen, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Notare). Dieser Trend hält an und wird sich in Zukunft noch verstärken. Daher muss sich das Studium den bevorstehenden Begebenheiten anpassen. Hierfür bieten die Diskussionen über Bachelor- and Masterstudiengänge eine Gelegenheit.



    Um dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden, verfolgt der Bund Deutscher Rechtspfleger daher folgendes Ziel: Alle juristischen Berufen haben zunächst ein dreijährigen juristisches Grundstudium zu absolvieren. Dieses konnte dann mit einem Bachelor enden. Der darauf aufbauende Masterstudiengang bietet dann eine Qualifizierung und Spezialisierung für einzelne juristische Berufszweige an. Hierzu zählen neben Richter und Staatsanwalt auch der Rechtspfleger, eventuell der Gerichtsvollzieher, der Rechtsanwalt, der Notar oder der Wirtschaftsjurist. Dieser Studienabschnitt hat die besonderen Anforderungen an den zukünftigen Beruf zu berücksichtigen. Die heutigen Fachhochschulen für Rechtspflege konnten sich frühzeitig in diesen Prozess einbringen, in dem sie ihren Studiengang entsprechend anpassen. Der Bologna-Prozess beseitigt die Trennung zwischen Fachhochschulen und Universitäten, so dass auch hier die Chance for die Fachhochschulen besteht, eine gleichwertige Anerkennung zu erhalten.

  • diese "entschließung" ist wiederum von einer lebensfremdheit geprägt, die man kaum fasst:

    das sollen alle juristen erstmal 3 jahre studieren und dann noch 2 jahre den master draufsetzen um dann abschlüsse wie "rechtspfleger, gerichtsvollzieher, rechtsanwalt" zu erlangen? so ein quatsch. gerichtsvollzieher ist aktuell gar kein studium. und rechtspfleger mit rechtsanwalt = volljurist durch 5-jährigen masterabschluss gleichzusetzen, ist auch unsinn. wenn man für beides gleich lange studiert, kann man wieder überall volljuristen einsetzen, wofür dann noch rpfls? ausserdem müsste man sie mit "master" dann ohnehin für den höheren dienst eingruppieren. damit wäre das wirtschaftliche ende der rpfl.-laufbahn doch vorprogrammiert.

  • Spiegel-online:
    Bachelor qualifiziert nicht für den Beruf

    [SIZE=-1]Für den Juristenberuf ist ein Bachelor-Abschluss wenig wert, befanden Hamburger Richter. Ein Jurastudent hatte auf die Entwertung seines akademischen Grades selbst gedrängt - nur so kann er weiter Bafög bekommen. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.[/SIZE]

    [SIZE=-1]mehr[/SIZE]

  • Koalition will keine Bachelor-Juristen
    Bachelor- und Master-Juristen wird es in Deutschland bis auf weiteres nicht geben. Darauf haben sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Beide Parteien wollen jedoch Facharbeitern grundsätzlich den Weg in die Hochschule ebnen.

    Weiterlesen (Artikel des "Handelsblattes" vom 06.11.05)

  • "diplom-rechtspfleger (FH)" qualifiziert an sich grundsätzllich auch für keinen beruf ausserhalb der justiz. vor dem aufstieg der rpfl.-schulen zu regulären fachhochschulen war das schon gar nicht der fall. und wenns schlecht läuft, werden die gehobener-dienst-FHs, wie man hört, ggf. zu blossen nicht-hochschulmäßigen "berufsakademien" degradiert. letzteres ist wohl sogar wahrscheinlicher, da sich die inhalte der rechtspflege eigentlich nicht für einen bachelor, der ne art grundlagenstudium sein soll, eignen, da viel zu speziell. und eins ist fakt: wenns für jura sowieso in absehbarer zeit keinen bachelor gibt, kann der rechtspfleger auch kein "master" sein, weils kein bachelor zum drauf aufbauen gibt.

  • aus den rpfl.-newsletter:

    Der Bologna-Prozess und seine möglichen Auswirkungen auf die Juristenausbildung

    Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Ansicht, dass wesentliche Aspekte des so genannten Bologna-Prozesses - der europaweiten Vereinheitlichung der Hochschul-Abschlüsse - bereits durch das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002 verwirklicht sind. Das gelte insbesondere für die Internationalisierung der Ausbildung. In Europa würden auf nicht absehbare Zeit wesentliche Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen bestehen bleiben. Das erfordere nach wie vor juristische Ausbildungssysteme nationalen Zuschnitts. Diese notwendige Ausrichtung der Ausbildungssysteme auf die nationalen Rechtsordnungen lasse eine generelle Gleichbehandlung von nationalen und internationalen rechtswissenschaftlichen Abschlüssen und Studienleistungen nicht zu. Gleichwohl wurde der Ausschuss zur Koordinierung der Juristenausbildung beauftragt, die weitere Entwicklung zu beobachten und bis zur Konferenz 2008 zu berichten, insbesondere über die Auswirkungen des Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung, über die Erfahrungen mit juristischen Bachelor- und Master-Studiengängen der Hoch- und Fachhochschulen, über Berufsfelder, die für eine Ausbildung nach der Bachelor-Master-Struktur relevant sein könnten sowie über die Einführung der Bachelor-Master-Struktur in der Juristenausbildung anderer europäischer Staaten.
    Die Frage der getrennten berufspraktischen Ausbildung - beispielsweise für Rechtsanwälte - soll später diskutiert werden. Dazu soll der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Jahr 2008 ein Modellentwurf vorgelegt werden.

    fazit: vor 2008 wird wohl nix passieren. aber dann wird was passieren (müssen).

  • aus dem aktuellen rpfl.-newletter:

    "Bologna-Prozess

    Der Rechtspflegertag spricht sich für eine Umstellung des Rechtspflegerstudiums auf einen Bachelor-Studiengang aus. Der die universitäre Juristenausbildung betreffende Beschluss der Justizministerkonferenz vom 17.11.2005, der eine eher ablehnende Haltung einnimmt, wurde insoweit als nicht haltbar angesehen. Das Rechtspflegerstudium eigne sich sehr wohl für eine Umstellung. Die Rechtspfleger forderten daher, nicht von der europäischen Entwicklung abgekoppelt zu werden und die Chancen des Bologna - Prozesses auch für das Studium im Studiengang Rechtspflege zu nutzen."

    ... man vergleiche nur mal mit dem threadstartbeitrag :cool: ...

  • @OL

    man sollte aber beachten, dass das Rechtspflegerblatt vom BDR (Bund Deutscher Rechtspfleger) und der newsletter vom VdR (Verband der Rechtspfleger) stammt!

  • ist das ein wirklicher unterschied? ich dachte, der BDR sei nur die dachorganisation. ich kenn mich in der verbandsstruktur allerdings auch nicht wirklich aus.

  • Der BDR ist die Dachorganisation seiner Landesverbände.

    Der frühere Landesverband Nds. ist vor Jahren allerdings aus dem BDR ausgetreten und ist zum eingenständigen Verein VdR mutiert.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • So richtig sieht ja niemand mehr in dem Durcheinander der akademischen Abschlüsse im juristischen Bereich durch...
    Stichwort "Bologna-Prozess"...

    Einerseits sei der "Diplom-Rechtspfleger" überhaupt nicht mit dem "Bachelor of Law" vergleichbar,
    auf der anderen Seite gibt es bereits Hochschulen,
    die als Voraussetzung für die Zulassung zum "Master of Law" den Bachelor of Law, den Diplom-Wirtschaftsjuristen oder DIPLOM-RECHTSPFLEGER(!) verlangen.

    Wie denkt ihr bzw. was wisst ihr darüber?

    Ist es denkbar, dass der akademische Grad "Diplom-Rechtspfleger" bald zum "Bachelor of Law" wird?
    Unabhängig vom Rückwirkungsverbot und Bestandsschutz vielleicht gar rückwirkend als Ausnahme von der Regel?

    Meines Wissens kann der Rechtspfleger allerdings mit
    dem "Master of Law" nicht viel in der Justiz anfangen,
    da dieser akademische Grad weder für das Richteramt, noch für eine Staatsanwaltslaufbahn qualifiziert.
    Er ermöglicht meines Wissens nicht einmal die Zulassung zum Rechtsanwalt, oder?


    Themen zusammengeführt
    li_li
    Mod.

  • du kannst Fragen stellen :gruebel::nixweiss:...

    Ich weiß nur, dass der Bachelor ebenfalls wie das Dipl. Studium ein FH-Studium ist und schon aus diesem Grunde nicht ohne weiteres zum höheren Justizdienst qualifizieren kann. Eine Rechtsanwaltszulassung scheidet m.E. ebenfalls aus, da hierfür erstes und zweites Staatsexamen erforderlich sind.

    Soweit ich meinen besten Kumpel richtig verstanden hab (er macht seinen Bachelor in Forstwirtschaft) ist der Abschluss des Bachelors lediglich ein neuer, etwas umstrukturierter an Europa orientierter Diplom-Abschluss...

    Der Rpfl an sich muss jedoch zwingend das Dipl.-Rpfl. (FH) Studium absolviert haben, weil dies so in den einzelnen Landesgesetzen als Voraussetzung zur Einstellung als Rpfl in den gehobenen Justizdienst vorgeschrieben ist...

    Meines Wissens wurde auch bereits überlegt, das Rpfl-Studium als Bachelor zu gestalten, weil das "Diplom" seit Jahren überholt sei. Aber eine Orientierung an Europa ist schon von daher unsinnig, weil man als zukünftiger Beamter die Deutsche Staatsbürgerschaft haben muss...

  • @ rpfl nds: Viele Fragen, wenig Antworten... ;)

    :protest:Finde ich a bissl schade, dass dieser thread verschoben
    worden ist. Da der alte thread bereits über ein Jahr existiert... vielleicht gibt es schon neue Informationen...

    denn auf die von mir aufgeworfenen Fragen, finde ich
    in den vorherigen, alten Beiträgen (2006) nichts konkretes, quasi nur "wischi-waschi-antworten"...:cool:



  • Bloss weil der alte Thread schon ein Jahr brach liegt, muss deshalb noch kein neuer aufgemacht werden.
    Unter diesem Thread kann man auch neue Informationen einstellen und abrufen.
    Ein neuer Thread macht das Thema auch nicht "spektakulärer". ;)

    Und zur Qualität der Antworten ... ich persönlich mache mir keine Gedanken über den Studiengang, die Bezeichnung oder dergleichen.
    Ich habe meine Ausbildung beendet und kämpfe mit ganz anderen Problemen.

  • Bloss weil der alte Thread schon ein Jahr brach liegt, muss deshalb noch kein neuer aufgemacht werden.
    Unter diesem Thread kann man auch neue Informationen einstellen und abrufen.
    Ein neuer Thread macht das Thema auch nicht "spektakulärer". ;)



    Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen. :daumenrau Genau das ist der Grund, warum die Themen zusammengeführt wurden.

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • In Deutschland diskutiert man viel zu viel über Begrifflichkeiten und viel zu wenig über Qualifikationen. In dialektaler (mittelfränkischer) Hinsicht ist der Titel eines "Bachelor" (= "Betscheler") schon aus sprachlichen Gründen nicht erstrebenswert, weil jemand der einen "Betscher" (oder "Batscher") hat, als jemand gilt, der nicht alle Tassen im Schrank hat.

  • Im angelsächsischen Bereich sind Bachelor und Master die Hochschulabschlüsse, wobei der Bachelor Voraussetzung für den Master ist. Die Prüfungen werden von den Universitäten abgenommen.

    In Deutschland wurden traditionell Diplome als akademische Grade vergeben, und zwar von Fachhochschulen und Unversitäten. Dieses System soll an internationale (d. h. letztlich angelsächsische) Standards angeglichen werden. Es war nämlich so, dass ein "diploma" z. B. in den USA nur eine minderwertige, nicht-akademische Qualifikation, dokumentiert. Damit waren deutsche Absolventen auf dem internationalen Arbeitsmarkt immer ein wenig benachteiligt.

    Das deutsche Diplom von der Uni hat mehr Prestige ("Vollakademiker") als das Fachhochschuldiplom. Von den alt eingesessenen Universitäten wird nicht gerne gesehen, dass die Fachhochschulen jetzt auch hergehen und nicht nur Bachelor-Grade (entsprechend dem alten Fachhochschuldiplom), sondern auch Master-Grade vergeben (was einem Universitätsabschluss entspricht).

    Dass die Absolventen der Fachhochschulen für den Öffentlichen Dienst akademische Grade bekommen, ist ja eine vergleichsweise neue Geschichte (zweite Hälfte 70er Jahre). So wurden die früheren Rechtspflegerschulen aufgewertet zu Fachhochschulen.

    Voraussetzung für den Zugang zum Öffentlichen Dienst etwa in der Justiz ist aber eine Staatsprüfung. Das gilt sowohl für den gehobenen als auch den höheren Dienst. Das passt irgendwie nicht in das System der Hochschulgrade. Juristen mit erstem Staatsexamen erhalten ja auch erst neuerdings akademische Grade, dann aber von den Universitäten.

    Aus der Sicht des Rechtspflegers ist der Bachelor meiner Meinung nach ein Muster ohne Wert, da er den Zugang zum volljuristischen Beruf (Anwalt, Notar, Richter, Staatsanwalt) nicht eröffnet. Außerhalb des Öffentlichen Dienstes kann man nur als Angestellter juristisch arbeiten. Als Angestellter spielt es aber letztlich keine Rolle, ob ich Jurist mit erstem Staatsexamen, mit zweitem Staatsexamen, Bachelor der Rechtspflege, Diplom-Rechtspfleger, Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) oder ein hoch qualifizierter Anwaltsgehilfe bin. Die Kenntnisse allein zählen.

  • Man darf aber nicht vergessen, was sich manche Leute darauf zugute halten, einen Rattenschwanz an "Titeln" in ihrem Briefkopf hinausposaunen zu können.

    Wie heißt es so schön:

    Wenn jemand "Dr." ist, heißt das nicht, dass er etwas weiß, sondern bestenfalls, dass er irgendwann vielleicht einmal etwas wusste.

    Oder:

    Frage eines "Nicht-Dr." an einen "Dr.":
    Was ist der Unterschied zwischen einem Dr. und einem Herrn? Ganz einfach, Sie müssen sich nur unsere Türschilder ansehen. Bei Ihnen steht Dr. X und bei mir Herr Y.

  • Es fällt aber auf, dass bei den großen Anwaltskanzleien allererster Güte die Promovierten sehr stark vertreten sind (z. B. haben bei der Münchener Niederlassung einer internationalen Kanzlei von ca. 15 - 20 Anwälten alle (!) einen Doktor).

    Ich werde mir mal von einer Universität in Nigeria ein gutes Angebot machen lassen, vielleicht kommt man ja günstig an ein Doktordiplom. Dann werde ich meinen Nickname im Forum auf Dr. isegrim ändern :D

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