ich habe derzeit ein rechtskräftiges Urteil mit einer FS von 1 Jahr und einer weiteren FS von 9 Monaten vorliegen. Des Weiteren wurde Unterbringung gem. §64 StGB angeordnet. Der VU befand sich zuerst in U-Haft und wurde dann gem. 126 a in das BKH verlegt. Wie lautet die Vollstreckungsreihenfolge und welche Vergleichsberechnungen sind notwendig? - gilt hier auch kurz vor lang?
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