Vollstreckungsreihenfolge

  • ich habe derzeit ein rechtskräftiges Urteil mit einer FS von 1 Jahr und einer weiteren FS von 9 Monaten vorliegen. Des Weiteren wurde Unterbringung gem. §64 StGB angeordnet. Der VU befand sich zuerst in U-Haft und wurde dann gem. 126 a in das BKH verlegt. Wie lautet die Vollstreckungsreihenfolge und welche Vergleichsberechnungen sind notwendig? - gilt hier auch kurz vor lang?

  • Zunächst mußt Du (grundsätzlich) die Unterbringung vollstrecken (beachte die jeweiligen Prüfungstermine; bei §_64 StGB alle 6 Monate), danach die Strafen (wie sonst auch kurz vor lang).
    Ausnahmen gibt es, wenn das Gericht es anordnet (§_67 StGB).
    Die Maßregel kannst Du dann bis 2/3 auf die Strafen anrechnen.
    Ich nehme mal an, daß Du aus Bayern bist, unser Strafzeitberechnungsprogramm (über web-sta) funktioniert bei den Berechnungen (auch Höchstfristen, Organisationshaft, Vergleichberechnungen) super, einfach Deine Daten eingeben.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

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