Falsche Arrestanstalt

  • Bin leider überfragt:
    Angeklagter wurde zu zwei Freizeitarresten verurteilt.
    Kollegin lädt ihn in an das hiesige Amtsgericht zur Verbüßung.
    Nach dem Wohnsitz des Verurteilten wäre jedoch ein Nachbargericht zuständig.
    Unserem Wachtmeister fällt dies zwei Wochen später auf und er reicht die Sache zur Überprüfung wieder hoch.

    Der Verurteilte hat sich nicht beschwert. Sein Vater ist Polizist, so dass ich davon ausgehe, dass er zum Arrestvollzug erscheinen würde. Seinem Vater mag aber auch durchaus bewusst sein, dass sein Sohn zur falschen Anstalt geladen wurde.

    Was tun?
    Abladen und Aufnahmeersuchen an das fremde Gericht oder durchlaufen lassen?

    Ich bin mir über die Konsequenzen eines Durchlaufen lassens nicht sicher.
    Eine Abladung würde aber auch komisch wirken.

  • Mh, sowas habe ich noch nicht gehabt. Aber ich glaub, an Deiner Stelle bzw. an der Stelle Deiner Kollegin würde ich es vorziehen, das Aufnahmeersuchen vom falschen AG zurückzuziehen, den Verurteilten informieren, dass irrtümlich das falsche AG für zuständig gehalten worden ist und der Arrest nach gesonderter Aufforderung dort abzusitzen ist.
    Ich bin mir was die Konsequenzen eines "Falsch-Absitzens" zwar auch nicht sicher, aber warum solltet Ihr "Ärger" riskieren, wo der Fehler doch rechtzeitig aufgefallen ist?!?
    PS: Ist ja witzig, bei Euch werden Arreste bei dem AG's vollstreckt ?!? Bei uns schicken wir die Jungs und Mädels in Jugendarrestanstalten.

  • Ich denke auch, lieber abladen und zur Vollstreckung an das andere AG schicken. Denn eure Arrestzellen sind sicher genauso ausgebucht, wie unsere, da freut man sich über jeden Arrest weniger.
    Und über die Konsequenzen für eine Vollstreckung durch ein unzuständiges Gericht bin ich mir auch nicht sicher. Hab aber auch schon mal Aufnahmeersuchen erst nach 6 Wochen wieder zurückgeschickt, weil ich erst nach der Übernahmenachricht drauf gestoßen bin, dass wir gar nicht zuständig sind.
    Auf jeden Fall würd ich vorsichtig sein, nicht dass du (oder die Kollegin) der Freiheitsberaubung im Amt beschuldigt wirst, weil du ja definitiv nicht zuständig warst...

    @ Sonnenblume:
    Wir haben auch 2 Arrestzellen (Sehen aus wie Bunker) in unserem AG, da werden Freizeitarreste von Freitags 17.00 Uhr bis Sonntags 16.Uhr vollstreckt...

  • Wir haben auch eine Arrestanstallt fürs ganze Land. Wie wird den der Arrest volstreckt? Junge rein, Tür zu und dann ein Catering der das Essen bringt?.
    Unsere Arrestanstalt ist wohl Ferienlagen mit super Freizeitmöglichkeiten.



    Bei uns Mädchen rein, Tür zu, Schlüssel weg :D :teufel:. Haben fast nur Mädchen, weil wir außer unseren Delinquenten noch aus 4 anderen AG-Bezirken die Weiblichen VUs kriegen...
    Ich schätze mal, dass unser Vollstreckungspersonal (extra geschultes Hausmeisterehepaar) die Leutchen auch noch bekocht...
    Ich wäre ja für Wasser und Brot..........

  • Wir haben auch eine Arrestanstallt fürs ganze Land. Wie wird den der Arrest volstreckt? Junge rein, Tür zu und dann ein Catering der das Essen bringt?.
    Unsere Arrestanstalt ist wohl Ferienlagen mit super Freizeitmöglichkeiten.



    Bei uns Mädchen rein, Tür zu, Schlüssel weg :D :teufel:. Haben fast nur Mädchen, weil wir außer unseren Delinquenten noch aus 4 anderen AG-Bezirken die Weiblichen VUs kriegen...
    Ich schätze mal, dass unser Vollstreckungspersonal (extra geschultes Hausmeisterehepaar) die Leutchen auch noch bekocht...
    Ich wäre ja für Wasser und Brot..........




    Ich mach schon lange Jugendvollstreckung, unsere Mädels sind recht harmlos. Wir haben nicht mal ne eigene JVA für die Damen und schicken sie wenn nötig nach Berlin.

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