welche Arrestanstalt ist zuständig ?

  • Ich habe da mal ne Frage...:
    für den Vollzug des Arrestes (1 Woche Jugendarrest) war zumindest bis dato unsere örtliche JAA zuständig. Nun ist der Arrestant nach Berlin verzogen.
    M. E. ist weiterhin die hiesige JAA zuständig (Vollstreckungsplan); ich meine Abgabe geht nur bei Zwangshaft oder kann man hier § 85,II,2 JGG anwenden ? Das entsprechende GVBl. lässt sich im Internet leider nicht öffnen.

  • Hallo!
    Wenn der VU zum Zeitpunkt der Einleitung des Arrestes nicht mehr in unserem Zuständigkeitsgebiet wohnhaft ist, lasse ich den Arrest immer in der für den neuen Wohnort zuständigen Arrestanstalt vollstrecken. Bislang hat das immer super funktioniert. Zielt der Vollstreckungsplan nicht sowieso auf den Wohnort und nicht auf das verurteilende Gericht ab ? Meines Erachtens steht bei uns drin, wenn VU aus XY dann JVA Z usw. Müsste nochmal genauer nachgucken. Aber wie gesagt, unsere Jungs und Mädels schicke ich grundsätzlich in die für den Wohnort zuständige Jugendarrestanstalt.

  • Danke, ich glaube, über § 24,I,1 StrVollstrO werde ich das auch tun. Das Problem ist, dass unsere JAA einen großen Einzugsbereich hat (ländliches Nds.), das hat mich etwas verwirrt. (Dass Berlin nicht dazugehört, weiß ich...!)

  • Ich bin mir nicht ganz sichr, aber ich geh immer nach meinem Vollstreckungsplan und nicht nach Wohnort. Bei uns steht nämlich drin, Jugendarrest von AG XY immer JAA in KW. Aber hier mal die Anschrift von Berlin: Jugendarrestanstalt Berlin


    Lützowstrasse 45

    12307 Berlin - Lichtenrade

  • @Silke Sonnenschein:
    Ich habe unseren Vollstreckungsplan nochmal genau studiert und da heißt es eindeutig, dass sich die zuständige JAA aus dem einweisenden Gericht ergibt.
    Sonnenblume:
    Welches Bundesland deckt Dein Vollstreckungsplan ab ? Ich habe mal abgegeben, aber ich fürchte, ich bekomme es wieder...

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